Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2023/312/06GV  

Betreff: Grundsatzbeschluss zur Schaffung der Infrastruktur für einen Waldkindergarten
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:FB 3
Federführend:Fachbereich 4 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Entscheidung
01.11.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde möchte auf dem Gelände des Sportplatzes bzw. der angrenzenden Streuobstwiese den Betrieb eines Wald-/Naturkindergartens ermöglichen. Die dafür erforderliche Infrakstruktur soll von der Gemeinde gestellt werden. Nach Rücksprache mit dem Bürgeremeister ist mit folgenden Kosten r die Materialausstattung und eine Naturunterkunft (Bauwagen) zu rechnen:

 

Naturunterkunft/ Bauwagen  32.000 €

Naturtoilette       2.000 €

Zaun incl. Aufbau      2.800 €

Heizung       1.000 €

Stromanschluss ca.     1.000 €

d. Material               10.000 €

Erstausstattung                         5.000 €

Gesamt      53.800 €

 

 

An dem geplanten Standort werden derzeit Bodenuntersuchungen durchgeführt. Ein Ergebnis steht aktuell aber noch aus. Sofern zur Sitzung der Gemeindevertretung die Ergebnisse vorliegen, werden diese nachgereicht.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Materialausstattung und eine Naturunterkunft (Bauwagen) werden auf 53.800 EUR geschätzt. Der Betrag muss haushaltsmäßig in 2024 bereitgestellt. Die Inanspruchnahme von Fördermitteln ist noch zu prüfen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung spricht sich für die Errichtung eines Wald- bzw. Naturkindergartens aus und ist bereit, dafür die Infrastruktur zu schaffen und diese einem Träger für den Betrieb zur Verfügung zu stellen. Die baurechtlichen Voraussetzungen dafür sind zu prüfen. Weiterhin ist der Bedarf an Kita-Plätzen festzustellen und zur Auswahl eines Trägers ein entsprechendes Interessenbekundungsverfahren durchzuführen.

 

In den Haushalt 2024 sind Finanzmittel in Höhe von 53.800 EUR einzustellen und Fördermittel zu prüfen. 

 

 

 


Anlage/n: