Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2023/280/10GV  

Betreff: Gebührenkalkulation Abwasserbeseitigung der Gemeinde Trappenkamp / XI. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung der Gemeinde Trappenkamp vom 10.09.2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Annika Klingner
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Klingner, Annika
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Trappenkamp Vorberatung
27.11.2023    Fällt aus !!! Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Trappenkamp      
30.11.2023 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
07.12.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Grundlage der Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung sind u.a. die §§ 4 und 6 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG).

 

Gem. § 6 Abs. 2 Satz 1 KAG sollen Benutzungsgebühren so bemessen werden, dass sie die erforderlichen Kosten der laufenden Verwaltung und der Unterhaltung der öffentlichen Einrichtung decken (Kostendeckungsprinzip). Des Weiteren ergibt sich gem. § 6 Abs. 2 Satz 9 KAG die Pflicht zum Ausgleich von Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen. Eine sich am Ende des Kalkulationszeitraums aus einer Abweichung der tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ergebende Kostenüber oder -unterdeckung ist innerhalb der auf die Feststellung der Über- oder Unterdeckung folgenden 3 Jahre auszugleichen. 

 

Bei der Kalkulation für das Jahr 2022 wurde die Unterdeckung aus 2019 i.H.v. 288.948,74 Euro, sowie eine geschätzte Abwassermenge von 310.000 berücksichtigt. Aufgrund der voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen ergab sich eine kostendeckende Gebühr i.H.v. 4,37 Euro.

Eine Gebührenanpassung erfolgte nicht; ab 01.01.2022 galt weiterhin die Abwassergebühr i.H.v. 4,38 Euro.

r 2022 ergab sich tatsächlich eine Jahresabwassermenge i.H.v. 292.457 m³. Mit Stand vom 20.09.2023 wurden die tatsächlichen Erträge und Aufwendungen für 2022 ermittelt. Das Rechnungsergebnis weist eine Überdeckung i.H.v. 160.968,50 Euro auf. Abzüglich der Unterdeckung aus 2019 verbleibt eine Unterdeckung für 2022 i.H.v. 127.980,24 Euro, die bis Ende 2026 auszugleichen ist.

 

Bei der Kalkulation für das Jahr 2023 wurde die Unterdeckung aus 2020 i.H.v. 86.766,43 Euro, sowie eine geschätzte Abwassermenge von 310.000 m³ berücksichtigt. Die steigenden Strompreise und die noch unbekannte Auswirkung der Strompreisbremse hinsichtlich der Höhe verdreifachten die voraussichtlichen Bewirtschaftungskosten. Die voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen ergab eine kostendeckende Gebühr i.H.v. 4,61 Euro bzw. 5,61 Euro, je nach Planzahlen bei den Bewirtschaftungskosten (410.000,- Euro bzw. 720.000,- Euro). Beschlossen wurde eine Gebühr i.H.v. 5,20 Euro.

Aufgrund der Erfahrungswerte der Vorjahre und den vorliegenden Abrechnungen der Kanalgebühren ist für 2023 eher mit einer voraussichtlichen Abwasserabgabenmenge i.H.v. 290.000 m³ zu rechnen.

Aktuell liegen von dem derzeitigen Energieanbieter (Stadtwerke Neustadt i.H.) die monatlichen Stromabrechnungen bis einschließlich Juli 2023 für die Kläranlage vor. Danach ergibt sich ein durchschnittlicher Stromverbrauch i.H.v. 31.000 kWh/Monat. Bei dem derzeitigen Arbeitspreis i.H.v. 0,48 Euro/kWh zzgl. Netzentgelte, Steuern und Abgaben ergeben sich durchschnittliche Stromkosten i.H.v. 22.000,- Euro/Monat (264.000,- Euro/Jahr). Durch die vom Energieanbieter aktuell gewährten Entlastungsbeträge i.H.v. 8.032,94 Euro/Monat (Strompreisbremse) verbleiben durchschnittliche Stromkosten i.H.v. 14.000,- Euro/Monat (168.000,- Euro/Jahr). Hinzu kommen die weiteren Bewirtschaftungskosten (Gebäude- u. Maschinenbruchversicherung, Abgaben für Wasser und Stromkosten für die Pumpstation) i.H.v. ca. 23.000,- Euro, so das für das Produktsachkonto 10/538000.5241000 sich dann aufgerundete Kosten i.H.v. 200.000,- Euro für das Jahr 2023 ergeben könnten. Diese voraussichtlichen Kosten liegen damit weit unter den Planzahlen mit denen im November 2022 kalkuliert wurde, als die Höhe und der Zeitraum der Strompreisbremse noch nicht bekannt waren.

Weitere größere Differenzen zwischen den Planzahlen und den Ist-Zahlen mit Stand vom 20.09.2023 ergeben sich nicht. 

Die tatsächlichen Erträge und Aufwendungen für 2023nnen zwar erst im nächsten Jahr beziffert werden. Jedoch kann mit Stand vom 20.09.2023 davon ausgegangen werden, dass die Unterdeckung aus 2020 in voller Höhe ausgeglichen werden kann. Eine mögliche Überdeckung ist bis Ende 2027 auszugleichen.

 

Bei der aktuellen Kalkulation für das Jahr 2024 wird die Unterdeckung aus 2021 i.H.v. 35.512,25 Euro berücksichtigt, sowie eine geschätzte Abwassermenge von 290.000 m³ um hier Mindereinnahmen zu vermeiden.

Die Aufwendungen für Personalkosten werden tarifbedingt steigen.

Bei den Bewirtschaftungskosten (538000.5241000) gibt es mit 250.000,- Euro einen geringeren Ansatz als im Vorjahr. Die Stromkosten sind schwer zu kalkulieren, da der aktuelle Stromlieferungsvertrag für das Klärwerk zum 31.12.2023 endet und die neuen Vertragskonditionen ab 01.01.2024 noch nicht bekannt sind. Unbekannt ist auch, ob und wenn ja, wie lange die Strompreisbremse verlängert wird. Aktuell gilt diese bis Ende 2023; diskutiert wird eine Verlängerung bis Ostern 2024.

Der Ansatz bei den Betriebsaufwendungen (538000.5271010) erhöht sich auf 420.000,- Euro

(+ 50.000,- Euro). Aufgrund einer Zertifizierung werden bei den Sachverständigen-, Gerichts- und ähnlichen Kosten (538000.5431070) 15.000,- Euro eingeplant (+10.000,- Euro).

Sollten in der Zukunft größere Investitionen geplant oder getätigt werden, würde dies Auswirkungen auf die Höhe der Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen haben. Die entsprechend höheren Aufwendungen wären dann wieder durch höhere Gebühren auszugleichen.

Um den o.g. Ausführungen Rechnung zu tragen und um größere Schwankungen in der Gebührenhöhe zu vermeiden, wird eine Abwassergebühr i.H.v. mindestens 4,58 Euro vorgeschlagen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Bei einer Abwassergebührenhöhe von 4,58 Euro ist mit einer Kostendeckung zu rechnen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Abwassergebühr wird ab 01.01.2024 auf 4,58 Euro / m³ festgesetzt.

Der Erlass einer XI. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung der Gemeinde Trappenkamp wird gemäß anliegendem Entwurf beschlossen. 

 

 

 


Anlage/n:

- Kalkulation der Abwassergebühr 2024

- Entwurf einer XI. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung  
  der Gemeinde Trappenkamp

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebührenkalkulation Abwasser 2024 (353 KB)      
Anlage 2 2 Entwurf XI. Nachtragssatzung (38 KB)