Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2023/272/10GV  

Betreff: Beratung und Beschluss zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED in diversen Straßen
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Stefan Günther
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Günther, Stefan
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp Vorberatung
04.10.2023 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp (offen)   
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
16.11.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Im HH 2023 wurden pauschal 26.000,00 Euro r die Erneuerung der Straßenbeleuchtung eingestellt.

 

Es wird empfohlen, einen Umbau der Straßenbeleuchtung in den Straßen „Kurlandstraße, Breslauerstraße, Königsberger Straße, Gönnebeker Ring sowie Bogenstraße“ durch einen Austausch der Lampenköpfe vorzunehmen. Sofern der Austausch in den genannten Straßenzügen vorgenommen wird, sind 83 Lampenköpfe zu tauschen. Die Kosten dafür belaufen sich auf rd. 24.900,00 EUR, wenn der Austausch als Gesamtmaßnahme durchführt wird. Ausreichend Finanzmittel sind vorhanden (siehe Darstellung finanzielle Auswirkungen). Es handelt sich hierbei um den Materialwert für die Lampenköpfe. Die Installation wird nach Rücksprache mit dem Bürgermeister durch den Elektriker des Bauhofes durchgeführt. 

 

Bei der Haushaltsplanung war zunächst vorgesehen, den Lampentyp „Philips Stela Indal“ zu verbauen, da dieser bereits in mehreren anderen Straßen der Gemeinde installiert wurde.

 

Über einen längeren Zeitraum ist bereits zu erkennen, dass es bei diesem Lampentyp häufiger zu Reparaturen oder Baugruppenwechsel (Vorschaltgerät) gekommen ist. Deswegen wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, den Lampentyp „Schuch Vario 48 L50“ in den oben genannten Straßenzügen zu verbauen. Dieser Lampentyp ist auch bereits im Dichterviertel verbaut worden.

 

Alle Lampenmaste werden auf 6 m Lichtpunkthöhe gekürzt, so dass eine optimale Ausleuchtung der Fahrbahnen und Gehwege erfolgen kann. 

 

Durch die Maßnahme ist mit einer Verbesserung der Beleuchtungssituation zu rechnen.

 

Die Beschaffung von Ersatzteilen und Baugruppen für die Langfeldleuchten, HQL und Pilsleuchte ist nicht mehr möglich. Zudem sind einige Gehäusedeckel gesprungen/löchrig, so dass Feuchtigkeit in die Lampe eindringt und zu Folgeschäden führen kann (Kurzschluss). Die Ausleuchtung der veralteten Straßenbeleuchtung ist durch Beläge im Deckel, durch Kondenswasser und Staub reduziert.

 

Aufgrund der Verbesserung der Beleuchtungssituation ist der Austausch der Lampenköpfe beitragspflichtig. 

  

Die Kosten für die Installation der Leuchten durch den Bauhofmitarbeiter sind nicht beitragsfähig und deswegen auch nicht beim beitragsfähigen Aufwand zu berücksichtigen. 

 

Mit dem Bürgermeister ist besprochen, den gemeindlichen Gremien vorzuschlagen, in den Bereichen der o.g. Straßenzüge „Schuch Vario 48 L50“ zu verbauen. Da ausreichende Finanzmittel vorhanden sind, sollte darüber beraten werden, den Austausch der Lampenköpfe als Gesamtmaßnahme noch in 2023 zu beginnen.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei dem Produktsachkonto 541010.0901001 (Straßenbeleuchtung) sind Finanzmittel in Höhe von 26.000,00 EUR verfügbar. Die Finanzmittel wurden für den Austausch der Straßenbeleuchtung unter dem Aspekt des Klimaschutzes bereitgestellt.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den Austausch der Lampenköpfe in den in dem Sachverhalten genannten Straßenzügen in 2023 als Gesamtmaßnahme durchzuführen. Es soll die Leuchte des Typs Schuch Vario 48 L50“ oder Vergleichbares installiert werden.

 

 

 

 

 


Anlage/n: