Vorlage - VO/2023/265/10GV
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Sachverhalt:
Nach Fertigstellung der Straße im B-Plan Gebiet 22 muss diese nunmehr der Öffentlichkeit gewidmet werden. Die Widmung wurde 2018 zurückgestellt und hat nun zu erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die in dem anliegenden Lageplan eingezeichnete Straßenfläche „Lummerland“ bestehend aus den Flurstücken 341, 370, 397 und 398 als Ortsstraße gem. § 6 Abs. 1 i.v.m. § 3 Abs. 1 Ziffer 3 Buchstabe ab des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für die Öffentlichkeit zu widmen.
Die Widmung ist gem. § 6 Abs. 2 StrWG öffentlich bekannt zu machen.
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Lageplan Lummerland (2191 KB) |