Vorlage - VO/2023/253/06GV
|
|
Sachverhalt:
Auf Bitten des Bürgermeisters wurde die Hauptsatzung bezüglich der Entschädigungen für das Ehrenamt analog der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (EntschVO) angepasst. Der Entwurf der II. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung ist der Anlage beigefügt.
Nachtrag vom 30.10.2023
In der Finanzausschusssitzung am 27.09.2023 wurde folgender Beschluss gefasst:
Ein neuer Satzungsentwurf, entsprechend dem Beschluss aus dem Finanzausschuss, wurde der Vorlage als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Derzeit wird ein Sitzungsgeld in Höhe von € 10,00 pro Sitzung gezahlt. Sollte das Sitzungsgeld auf den Höchstbetrag analog der EntschVO des Landes angepasst werden entstehen Mehrkosten von derzeit € 25,00 pro Sitzung und Teilnehmer/in. Ähnlich ist es auch mit den weiteren Entschädigungen. Daher können die finanziellen Auswirkungen nicht genau beziffert werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung, entsprechend dem Entwurf in der Anlage, ggf. mit folgenden Änderungen __________ [bitte eintragen], zu erlassen ist. Sie tritt zum __________ [bitte eintragen] in Kraft.
Anlage/n:
2. Nachtrag Haupts. Entschädigung 2023.08.03
2. Nachtrag Haupts. Entschädigung 2023.09.27
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | #2. Nachtrag Haupts. Entschädigung 2023.08.03 (335 KB) | ||||
2 | #2. Nachtrag Haupts. Entschädigung 2023.09.27 (333 KB) |