Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2023/245/06GV  

Betreff: Jahresabschluss 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Maren Lemberger
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Lemberger, Maren
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Entscheidung
01.11.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Stocksee Vorberatung
27.09.2023 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Stocksee ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsausführung nach den Grundsätzen der Doppik ist gemäß § 91 Abs.1 der Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach § 91 Abs. 1 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Weiter ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen.

 

Nach § 92 Abs. 5 GO ist bei der Gemeinde Stocksee für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss der Gemeindevertretung zuständig und anschließend beschließt gem. § 92 Abs.3 GO die Gemeindevertretung über den Abschluss. Gem. § 4 Abs. 1 Buchstabe a der Hauptsatzung der Gemeinde Stocksee ist der Finanzausschuss für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig.

 

Dabei kann der Prüfungsausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten (§92 Abs. 1 GO). Wegen der vorstehenden Rechtlage wird nunmehr der Jahresabschluss für das HH 2022 zur Prüfung und zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Rahmen der Beschlussfassung ist auch über die Verwendung/Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen (§ 92 Abs. 3 GO)

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Feststellung des Jahresergebnisses in Höhe von 2.344,95 €

 

Erhöhung der Ergebnisrücklage auf 100.321,35 €

 


Beschlussvorschlag:

 

a) Die Gemeindevertretung beschließt den durch den Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 in vorliegender Form.

 

b) Die Gemeindevertretung beschließt den erwirtschafteten Jahresüberschuss in Höhe von 2.344,95 € in die Ergebnisrücklage umzubuchen.

 


Anlage/n:

 

Jahresabschluss 2022 mit Anhang und Lagebericht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 JA 2022 teil 1 (1227 KB)      
Anlage 2 2 ja 2022 teil 2 (7242 KB)      
Anlage 3 3 ja 2022 teil 3 (1044 KB)      
Anlage 4 4 ja 2022 teil 4 (2450 KB)