Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2023/232/02GV  

Betreff: Aufnahme eines hochbaulichen Teils in den städtebaulich-freiplanerischen Wettbewerb
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Corinna SteffensAktenzeichen:3.1
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Steffens, Corinna
Beratungsfolge:
Ausschuss für Ortsentwicklung der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
07.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Ortsentwicklung der Gemeinde Bornhöved (offen)   
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
28.09.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

r die Maßnahme „Aktivierung Ortsmitte“ im Rahmen der Städtebauförderung, ist ein Teil des Wettbewerbsversprechens der geplanten Auslobung des städtebaulich-freiplanerischen Wettbewerbs die Planung und Begleitung eines Hochbaues (Bürgerhaus) auf der zentralen Entwicklungsfläche.

 

Dafür ist die Aufnahme eines hochbaulichen Teils in den Wettbewerb geplant.

 

Das Bürgerhaus soll zur Unterstützung der Vereins-, Freizeit- und ehrenamtliche Tätigkeiten dienen.

 

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie „Lebendiges Herz Ortszentrum Bornhöved“ wurde ein Raumprogramm für das Bürgerhaus entwickelt. Dieses umfasst u.a. einen Veranstaltungssaal, mehrere Besprechungsräume, einen Co-Working-Space, ein Café und einen Nahversorger.

Aufgrund des zeitnahen Neubau der Edekafiliale in der Gemeinde und der in der Nähe des zukünftigenrgerhauses gelegenem Bäcker „Renner“ und der Konditorei „Elend“ haben sich die Anforderungen an den Raumbedarf geändert. Es bedarf einer neuen Darstellung des Raumprogramms. Der Wettbewerbsbetreuer, das Architekten- und Planungsbüro Richter, hat ein überarbeitetes Raumprogramm erarbeitet. Dies ist beigefügt.

 

Einigegliche Nutzungen des Bürgerhauses können sein (nicht abschließend):

 

-          Außenstelle der Amtsverwaltung

-          Repair-Café

-          Rentenberatung

-          Schüler-Nachhilfe / Hausaufgabenbetreuung

-          Ortsvereinsnutzungen (z.B. Chöre, Volkshochschule etc.)

-          Fraktionsversammlungen

-          Theateraufführungen, Musikdarbietungen, Lesungen, …

-          Ausschuss- und/oder Gemeindevertretersitzungen

-          Co-Working-Space

 


Finanzielle Auswirkungen:

Nach Zustimmung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport zur Aufnahme des hochbaulichen Teils in den Wettbewerb, kann der Wettbewerb bis zu 100% aus vorhandenen Städtebauförderungsmitteln finanziert werden. Zusätzliche Haushaltsmittel sind nicht erforderlich.

 

Planung und der Bau des Bürgerhauses können nach dem Wettbewerb voraussichtlich bis zu 50% aus Städtebauförderungsmitteln gefördert werden (weitere Prüfung für ggf. mehr Fördermittel erfolgt derzeit).


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung entscheidet, dass beigefügte Raumprogramm in die Auslobung aufzunehmen.


Anlage/n:

 

Entwurf Raumprogramm Bürgerhaus

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Raumprogramm Bürgerhaus (70 KB)