Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2023/229/02GV  

Betreff: Auslobung des Wettbewerbs "Aktivierung Ortsmitte"
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Corinna SteffensAktenzeichen:3.1
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Steffens, Corinna
Beratungsfolge:
Ausschuss für Ortsentwicklung der Gemeinde Bornhöved Information
07.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Ortsentwicklung der Gemeinde Bornhöved (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Nach Beschluss der Variante 4 der Machbarkeitsstudie „Lebendiges Herz Ortszentrum Bornhöved“ der Gemeindevertretung vom 10.3.2022 soll nun ein städtebaulich-freiplanerischer Wettbewerb ausgelobt werden.

 

Diese Auslobung befindet sich momentan in der Vorbereitung durch das Büro „Architekten und Städteplaner Richter“ in Kiel. Der beigefügte Zeitplan zeigt die aktuelle zeitliche Planung und die bevorstehenden Schritte der Auslobung.

 

Es ist geplant, dass der Berliner Platz, der Bouleplatz, die Bushaltestelle und die Gedenkfläche am Adolfplatz als städtebaulicher Teil des Wettbewerbs ausgelobt werden.

 

 

Zu den Auslobungskriterien gehören u.a.:

 

-          Berücksichtigung des Denkmalschutzes des Kuhberg 5 (Heimatmuseum) und der Denkmäler des Adolfplatzes (Dorfanger, Lindenkranz, Doppeleiche mit Gedenkstein, Adolfsdenkmal, Friedenseiche mit Gedenkstein) evtl. auch Denkmalschutz der Vicelinkirche und des Pastorates

-          Erfüllung der Maßnahmensteckbriefe 1, 7, 9 und 10

-          Einbezug der Variante 4 der Machbarkeitsstudie

-          Anpassung an den KiTa-Neubau

 

Die Auslobung soll als städtebaulich-freiplanerischer-hochbaulicher Wettbewerb erfolgen. Der Wettbewerb richtet sich an Planungsteams (Bewerbergemeinschaften) aus Stadtplaner*innen und/oder Architekten*innen sowie Landschaftsarchitekt*innen.

Abgeschlossen wird der Wettbewerb mit einer Ausstellung der Entwürfe der Preisträger. Als Wettbewerbsversprechen für den 1. Preis sind neben dem Gewinn der Preisgelder folgendes geplant:

 

-          Aufstellung Bebauungsplan

-          Freiraumplanung

-          Hochbauplanung Bürgerhaus

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Der Wettbewerb wird voraussichtlich bis zu 100% durch vorhandene Städtebauförderungsmittel finanziert. Zusätzliche Haushaltsmittel sind für den Wettbewerb nicht erforderlich.

 

Die Auslobung des Wettbewerbs wird Aussagen zur Beauftragung von Planungsleistungen zur Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses enthalten. Hierfür werden zu gegebener Zeit entsprechende Beschlüsse vorbereitet.

 

Die aus dem Wettbewerbsversprechen hervorgehenden Planungsleistungen werden teilweise zu 100% durch Städtebauförderungsmittel gefördert. Einzig die Hochbauplanung muss noch mit dem zuständigen Ministerium geklärt werden. Hier kann es auch nur zu einer 50% Förderung aus Städtebauförderungsmitteln kommen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Es wird kein Beschluss gefasst, die Vorlage dient lediglich der Information.

 

 


Anlage/n:

Zeitplan - Auslobung des städtebaulichen Wettbewerbs

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zeitplan - Auslobung des städtebaulichen Wettbewerbs (56 KB)