Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2023/227/02GV  

Betreff: Fortschreibung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes - Gebietserweiterung der Maßnahme 15 (Wohnanlage für betreutes Wohnen)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Corinna SteffensAktenzeichen:3.1
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Steffens, Corinna
Beratungsfolge:
Ausschuss für Ortsentwicklung der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
07.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Ortsentwicklung der Gemeinde Bornhöved (offen)   
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
28.09.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Das Ziel der Maßnahme 15 ist die Schaffung von benötigtem Wohnraum für betreutes und/oder seniorengerechtes Wohnen im Ortszentrum. Zur Erreichung dieses Zieles soll am Kieler Tor eine Wohnanlage für betreutes Wohnen errichtet werden.

Zu diesem Zweck wurde das Grundstück Kieler Tor 7 im Dezember 2020 durch die Gemeinde Bornhöved erworben. Die Freilegung des Grundstückes erfolgte im Oktober 2022.

 

Die aktuell zur Verfügung stehende Fläche (Kieler Tor 7) ist jedoch für einen Bau einer Wohnanlage nicht ausreichend und somit für potenzielle Investoren unattraktiv.

Aus diesem Grund soll das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (IEK) in der Maßnahme 15 teilweise fortgeschrieben werden, damit die Bereiche des Kieler Tor 9 und der hintere Teil des Kieler Tor 5 in die Maßnahme aufgenommen werden können.

Durch Aufnahme in das IEK besteht die Möglichkeit den Grundstückserwerb und die Freilegung durch Städtebaufördermittel rdern zu lassen.

 

Die Führung, Verwaltung und der Betrieb der geplanten Wohnanlage soll durch einen externen Träger erfolgen. 

Die Gemeinde führt lediglich den Erwerb und die Freilegung der Grundstücke durch und sucht Investoren/Träger für die Wohnanlage. Momentan werden durch einen Immobiliensachverständigen bereits Verkehrswertgutachten zur Wertermittlung der Grundstücke erstellt. Nach Erwerb und Freilegung der Grundstücke soll die gemeinsame Fläche an einen Investor/Träger übergehen.


Finanzielle Auswirkungen:

Die IEK-Fortschreibung löst zunächst keine finanziellen Folgen aus. Wie oben beschrieben, können nach Zustimmung der Fortschreibung durch das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport die weiteren notwendigen Grunderwerbe sowie Freilegungen mit Städtebauförderungsmitteln erfolgen. Über die Kosten für die Grunderwerbe wird zu gegebener Zeit berichtet.


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Grundsatzbeschluss:

 

Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept soll in der Maßnahme 15 teilweise fortgeschrieben werden.


Anlage/n: