Vorlage - VO/2023/222/06GV
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Sachverhalt:
I.
Die Gemeindevertretung hat sich mit ihrem Beschluss vom 20.07.2021 dafür ausge-
sprochen, als Beitrag zur Erreichung der Klimaziele die Stromerzeugung aus
erneuerbaren Energien zu fördern. Sie hat sich grundsätzlich bereit erklärt, unter Beachtung
umweltbezogener Leitprinzipien den bauplanungsrechtlichen Rahmen dafür für einzelne oder
mehrere geeignete Standorte im Gemeindegebiet zu schaffen.
Entsprechend dem Beschluss der Gemeindevertretung soll ein möglicher Ausbau der Solar-Freiflächenanlagen auf geeignete Räume gelenkt und die Planung der Standorte geordnet und unter Abwägung aller schutzwürdigen Belange erfolgen. Die Gemeindevertretung hat sich daher für eine Alternativen-Prüfung mit Aufstellung eines gesamträumlichen Konzeptes für das Gemeindegebiet ausgesprochen. Das Rahmenkonzept soll die Grundlage für die weiteren Entscheidungen der Gemeinde bilden.
Mit der Erarbeitung des informellen Rahmenkonzeptes ist das Planungsbüro PROKOM
beauftragt. Auf Grundlage der bisherigen Prüfungen und Abstimmungen hat das
Planungsbüro die dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurfsunterlagen erstellt. Zur weiteren Begründung der Beschlussvorlage wird auf diese Unterlagen Bezug genommen.
Die noch ausstehende Abstimmung mit den Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) soll auf Grundlage des von der Gemeinde genehmigten Entwurfs des Rahmenkonzeptes erfolgen.
II.
Beratung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 10.10.2023
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat über den Entwurf beraten und der Gemeindevertretung empfohlen, diesen mit Änderungen zu genehmigen. Der Beschlussvorlage ist ein aktualisierter Entwurf der Begründung beigefügt. Die Änderungen sind farblich gelb markiert.
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Finanzielle Auswirkungen:
Die Gemeinde hat im Vorwege eine Kostenübernahmevereinbarung mit den Antragstellern der Planung geschlossen, die auch die Kosten für die Erstellung des Rahmenkonzeptes tragen.
Beschlussvorschlag:
Der vorliegende Entwurf des informellen Rahmenkonzeptes für Solar-Freiflächenanlagen in der Gemeinde Stocksee (Stand 26.09.2023/16.10.2023) wird genehmigt. Auf Grundlage dieser Entwurfsunterlagen ist eine Abstimmung mit den Nachbargemeinden vorzunehmen (§ 2 Abs. 2 BauGB)
Anlage/n:
Entwurf informelles Rahmenkonzept mit Anlagen