Vorlage - VO/2023/209/02GV
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Sachverhalt:
I.
Die Gemeindevertretung hat am 15.04.2021 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „östlich der Segeberger Landstraße und südlich der Straße Kleine Heide“ gefasst. Mit dieser Planung sollen der Firma Holz Ruser, die auch den Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplanes gestellt hat, dringend benötige Erweiterungsoptionen ermöglicht werden.
II.
Folgende Verfahrensschritte wurden in diesem Bauleitplanverfahren bereits durchgeführt:
III.
Das Büro für Bauleitplanung, das mit den städtebaulichen Leistungen beauftragt ist, hat für die Beratung in den gemeindlichen Gremien einen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 erarbeitet. Die Entwurfsunterlagen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Zur weiteren Erläuterung wird darauf Bezug genommen.
Herr Czierlinski hat am 29.08.2023 in einer E-Mail mitgeteilt, dass die textlichen Festsetzungen und die Begründung nach einer Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde hinsichtlich des Knickausgleichs noch ergänzt werden müssen.
In der Sitzung des Bauausschusses werden die Entwurfsunterlagen durch Herrn Czierlinski erläutern.
Für den Satzungsbeschluss werden die (dann) überarbeiteten Entwurfsunterlagen in einer gesonderten Beschlussvorlage der Gemeindevertretung vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für die Bauleitplanung entstehen der Gemeinde nicht. Die Antragstellerin der Planung hat sich im Vorwege durch vertragliche Vereinbarung zur Übernahme der Kosten bereit erklärt.
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss wird in der Gemeindevertretung gefasst
Anlage/n:
Abwägungstabelle
Entwurf Planzeichnung mit Zeichenerklärung
Text Teil B
Begründung
E-Mail-Austausch
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
3 | Satzungsentwurf_2023-08-21_Bornhoeved BPlan-26 Planunterlagen (967 KB) | ||||
4 | 02_TTB-BPL-26 Bornhöved (32 KB) | ||||
5 | 03_Begründung-BPL-26 Bornhöved (3973 KB) | ||||
6 | 2_Abwägung_BPL26 (191 KB) |
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