Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2023/204/01Amt  

Betreff: Finanzierungsvarianten für einen möglichen Verwaltungsneubau
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
Beratungsfolge:
Amtsausschuss des Amtes Bornhöved Entscheidung
20.09.2023 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bornhöved zur Kenntnis genommen   
Finanzausschuss des Amtes Bornhöved Vorberatung
12.09.2023 
Sitzung des Finanzausschusses des Amtes Bornhöved zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Das Amt Bornhöved finanziert sich gemäß § 22 Abs. 1 der Amtsordnung (AO) zu einem großen Teil über eine Amtsumlage. Die Amtsumlage wird nach § 22 Abs. 2 AO nach den Vorschriften des Finanzausgleichsgesetzes erhoben und ist Bemessungsgrundlage die Summe Finanzkraft der Mitgliedsgemeinden.

 

Nach dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 errechnet sich die Finanzkraft (abzügl.  evtl. FAG-Umlagen) der Mitgliedsgemeinde des Amtes Bornhöved wie folgt:

 

Gemeinde

Finanzkraft

in EUR

in v. H.

Bornhöved

5.767.822

34,12

Damsdorf

472.202

2,80

nnebek

854.535

5,06

Schmalensee

714.930

4,23

Stocksee

634.695

3,76

Tarbek

294.712

1,75

Tensfeld

983.736

5,82

Trappenkamp

3.169.008

18,75

Summe

16.907,146

100,00

 

r das Haushaltsjahr 2023 beträgt die Bemessungsgrundlage somit 16.907.146 EUR und beträgt die Amtsumlage 21,23 % was einen Betrag von 3.590.000,00 EUR entspricht.

 

Das Amt hat nun verschiedene glichketen um Investitionen zu finanzieren. Zum einen kann dieses über die Amtsumlage erfolgen und zum anderen kann dieses auch über eine Darlehensaufnahme oder eine vorhandene eigen Liquidität erfolgen. Eine Mischform ist natürlich ebenso möglich.

 

In 2023 beträgt ein %-Punkt der Bemessungsgrundlage 169.071,46 EUR. Je höher der Investitionsbetrag wird, desto wahrscheinlicher ist zumindest eine teilweise Finanzierung über eine Kreditaufnahme, wie nachstehende Tabelle verdeutlicht:

 

Investitionssumme

%-Punkte der Bemessungsgrundlage

1.000.000 EUR

5,92

2.000.000 EUR

11,83

3.000.000 EUR

17,75

4.000.000 EUR

23,66

5.000.000 EUR

29,58

6.000.000 EUR

35,49

 

Wenn allerdings eine Finanzierung über einen Kredit erfolgt, verursacht dieses ebenfalls Auszahlungen (Zinsen und Tilgung), die im Zweifel wieder über die Amtsumlage finanziert werden müssen. Aktuell wird bei einer Zinsbindung von 20 Jahren eine Zinshöhe von etwa 3,50 % für einen Kommunalkredit geschätzt. Da ein Verwaltungsneubau nach der VV Abschreibungen eine Nutzungsdauer von 80 Jahren hat (Kontengruppe = 03, Kontenart = 0342), wäre eine langfristige Finanzierung anzustreben. Nachfolgend werden einige Finanzierungsbeispiele bei einer Kredittilgung in 40 Jahren aufgeführt (Anfangsbelastung), dabei bezieht sich die Angabe der jährlichen Anfangsbelastung auf die Bemessungsgrundlage 2023:

 

Darlehenshöhe

EUR

Zinsen

3,50 %

Tilgung

2,50 %

Belastung

EUR

%-Punkte

4.000.000

140.000

100.000

240.000

1,42

5.000.000

175.000

125.000

300.000

1,78

6.000.000

210.000

150.000

360.000

2,13

7.000.000

245.000

175.000

420.000

2,49

8.000.000

280.000

200.000

480.000

2,84

9.000.000

315.000

225.000

540.000

3,20

 

Die Gemeinde Trappenkamp ist bereit dem Amt Bornhöved für die Errichtung eines Verwaltungsneubaus ein Grundstück von ca. 3.200 qm zu verkaufen. Der Verkaufspreis ist derzeit noch nicht festgelegt, sondern soll gutachterlich ermittelt werden. Aus diesem Grund werden nachfolgend verschiedene mögliche Verkaufspreise aufgeführt:

 

Kaufpreis

Grunderwerbssteuer

6,50 %

Nebenkosten

2,00 % (pauschal)

Gesamtkosten

je qm

gesamt

70 EUR

224.000

14.560

4.480

243.040

80 EUR

256.000

16.640

5.120

277.760

90 EUR

288.000

18.720

5.760

312.480

100 EUR

320.000

20.800

6.400

347.200

110 EUR

352.000

22.880

7.040

381.920

120 EUR

384.000

24.960

7.680

416.640

130 EUR

416.000

27.040

8.320

451.360

140 EUR

448.000

29.120

8.960

486.980

 

Wenn das Amt Bornhöved die zum Kauf angebotene Fläche erwirbt, wäre die Gemeinde Trappenkamp bereit, das vorhandene Verwaltungsgebäude zu einem Preis von ca. 915.000 EUR zu erwerben und würde dieses die Finanzierung des Vorhabens erleichtern.

 

Daneben könnte eine Förderung des Vorhabens nach der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ erfolgen.

Nach dieser Richtlinie sind u. a. Nichtwohngebäude, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen, förderfähig.

Gefördert wird u. a. der Neubau klimafreundlicher und energieeffizienter Nichtwohngebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40/Effizienzgebäudes 40 für Neubauten und die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Nichtwohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erreichen. Wobei verschiedene Stufen gefördert werden. Zu diesem Programm sind auch Körperschaften des öffentlichen Rechts und Kommunen antragsberechtigt.

Kommunale Gebietskörperschaften können einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss Kosten erhalten. Bei klimafreundlichen Nichtwohngebäuden aber maximal 5 % Zuschuss auf bis zu 2.000 EUR pro Quadratmeter Nettogrundfläche (maximal 10 Mio. EUR je Vorhaben) und bei klimafreundlichen Nichtwohngebäuden mit QNG 12,5 % Zuschuss auf bis zu 3.000 EUR pro Quadratmeter Nettogrundfläche (maximal 15 Mio. EUR je Vorhaben).

Zuschuss (max.) bei 2.000 qm Netto-Nutzfläche = 3.000 x 12,5 % x 2.000 =    750.000 EUR

Zuschuss (max.) bei 3.000 qm Netto-Nutzfläche = 3.000 x 12,5 % x 3.000 = 1.125.000 EUR

Zuschuss (max.) bei 5.000 qm Netto-Nutzfläche = 3.000 x 12,5 % x 5.000 = 1.875.000 EUR

 

Das Amt ist keine kommunale Gebietskörperschaft. Ein Merkblatt der KFW zu den Programmen 498 und 499 (Klimafreundlicher Neubau Kommunen) wird aber so interpretiert, dass die Zuschussförderung auch für Gemeindeverbände gilt und Ämter in Schleswig-Holstein werden als Gemeindeverbände  angesehen (Art. 2 Abs. 2 LV).

 

r andere Berechtigte käme aber eine Förderung über zinsgünstiges Darlehen in Betracht. Dafür würden folgende Höchstbeträge gelten:

Klimafreundliches Gebäude bis 2.000 EUR/qm Netto-Nutzfläche (max. 10 Mio.)

Klimafreundliches Gebäude mit QNG bis 3.000 EUR/qm Netto-Nutzfläche (max. 15. Mio.)

 

Da sich der Zinssatz an der Kapitalmarktentwicklung orientiert und die Zinsverbilligung aus Bundesmitteln bis zu 4 % betragen kann, kann ein Zinssatz derzeit nicht prognostiziert werden (zumal der Zinssatz auch nicht bei Antragstellung sondern erst bei Mittelabruf festgelegt wird) und die Laufzeit beträgt maximal 30 Jahre, wobei die Zinsverbilligung und die Zinsbindung nur für 10 Jahre erfolgt.

 

Fraglich ist, ob es eine Wahlmöglichkeit zwischen Zuschussförderung und zinsverbilligtes Darlehen für Kommunen gibt.

 

Weiter wäre aktuell auch eine Förderung über den Kreis Segeberg nach dem „Investitionsförderprogramm 2019 2028“glich. Der Grunderwerb ist zwar nach Nr. 2 der Förderrichtlinie ausgeschlossen, aber die Baukosten wären grundsätzlich förderfähig und wäre das Amt auch nach Nr. 3 der Förderrichtlinie antragsberechtigt. Die Förderquote beträgt nach Nr. 5 der Förderrichtlinie bis zu 50 % der förderfähigen Kosten. Der Förderhöchstbetrag ist aber auf 50.000 EUR begrenzt.

 

Beide genannten Förderprogramme lassen das Kumulieren mit anderen Förderprogrammen grundsätzlich zu.

 

Nach dem derzeitigen Planungsstand wird eine einigermaßen verlässliche Baukostenschätzung für die Errichtung eines Verwaltungsneubaus nicht möglich sein. Deshalb werden nachfolgend verschiedene Varianten unter Berücksichtigung einer Kreis- und Bundesförderung (Zuschussvariante) aufgeführt. Nachrichtlich wird noch mitgeteilt, dass die jetzigen Mietaufwendungen für die Häuser B und C rd. 51.000,00 EUR/Jahr = rd. 4.250,00 EUR/Monat betragen (inkl. Vorauszahlung für Nebenkosten).

 

Berechnung Bundesförderung

(bei Einhaltung der Höchstsumme von 3.000 EUR/qm Nutzfläche)

 

Baukosten

Zuschuss

Nutzfläche

  7.000.000,00 EUR

x 12,5 % =    875.000,00 EUR

rd. 2.300 qm

  8.000.000,00 EUR

x 12,5 % = 1.000.000,00 EUR

rd. 2.600 qm

  9.000.000,00 EUR

x 12,5 % = 1.125.000,00 EUR

rd. 3.000 qm

10.000.000,00 EUR

x 12,5 % = 1.250.000,00 EUR

rd. 3.300 qm

 

Variante 1

Grunderwerb   = 70 EUR/qm

Kreditfinanzierung  = 100 %

 

Position

Betrag in EUR

Betrag in EUR

Betrag in EUR

Betrag in

EUR

Baukosten

7.000.000,00

8.000.000,00

9.000.000,00

10.000.000,00

+ Grunderwerb

243.040,00

243.040,00

243.040,00

243.040,00

- Verkauf Bestand

915.000,00

915.000,00

915.000,00

915.000,00

- Kreisförderung

50.000,00

50.000,00

50.000,00

50.000,00

- Bundesförderung

875.000,00

1.000.000,00

1.125.000,00

1.250.000,00

= Finanzierungsbetrag

5.403.040,00

6.278.040,00

7.153.040,00

8.028.040,00

Anfangsbelastung (6,00 %)

324.182,40

376.682,40

429.182,40

481.682,40

Monatsbetrag

27.015,20

31.390,20

35.765,20

40.140,20

 

%-Punkte Amtsumlage (Bezugsgröße 2023)

1,92

2,23

2,54

2,85

 

 

Variante 2

Grunderwerb   = 90 EUR/qm

Kreditfinanzierung  = 100 %

 

Position

Betrag in EUR

Betrag in EUR

Betrag in EUR

Betrag in EUR

Baukosten

7.000.000,00

8.000.000,00

9.000.000,00

10.000.000,00

+ Grunderwerb

312.480,00

312.480,00

312.480,00

312.480,00

- Verkauf Bestand

915.000,00

915.000,00

915.000,00

915.000,00

- Kreisförderung

50.000,00

50.000,00

50.000,00

50.000,00

- Bundesförderung

875.000,00

1.000.000,00

1.125.000,00

1.250.000,00

= Finanzierungsbetrag

5.472.480,00

6.347.480,00

7.222.480,00

8.097.480,00

Anfangsbelastung (6,00 %)

328.348,80

380.848,80

433.348,80

485.848,80

Monatsbetrag

27.362,40

31.737,40

36.112,40

40.457,07

 

%-Punkte Amtsumlage (Bezugsgröße 2023)

1,95

2,26

2,57

2,88

 

Variante 3

Grunderwerb   = 110 EUR/qm

Kreditfinanzierung  = 100 %

 

Position

Betrag in EUR

Betrag in EUR

Betrag in EUR

Betrag in EUR

Baukosten

7.000.000,00

8.000.000,00

9.000.000,00

10.000.000,00

+ Grunderwerb

347.200,00

347.200,00

347.200,00

347.200,00

- Verkauf Bestand

915.000,00

915.000,00

915.000,00

915.000,00

- Kreisförderung

50.000,00

50.000,00

50.000,00

50.000,00

- Bundesförderung

875.000,00

1.000.000,00

1.125.000,00

1.250.000,00

= Finanzierungsbetrag

5.507.200,00

6.382.200,00

7.257.200,00

8.132.200,00

Anfangsbelastung (6,00 %)

330.432,00

382.932,00

435.432,00

487.932,00

Monatsbetrag

27.536,00

31.911,00

36.286,00

40.661,00

 

%-Punkte Amtsumlage (Bezugsgröße 2023)

1,96

2,27

2,58

2,89

 

Nachfolgend wird zum Vergleich versucht eine Förderung über eine mögliche Zinsverbilligung (sofern eine Wahlmöglichkeit besteht) darzustellen. Es wird aber darauf hingewiesen, dass die Berechnung auf Schätzungen aller Zinssätze beruht.

 

a) Annahmen (Variante 2)

 

Aktueller Zinssatz

Zinsbindung 20 Jahre

3,50 %

Zinsverbilligung

Dauer 10 Jahre

-2,00 % = 1,50 %

Tilgung

30 Jahre (für 10 Jahre)

3,33 %

Grunderwerb

 

90 EUR / qm

 

Weil die Zinsverbilligung nur für max. 10 Jahre gewährt wird, besteht ein erhebliches Zinsrisiko bei einer Anschlussfinanzierung. Um dieses zu minimieren wird bei der Beispielberechnung für die Zeit der Zinsverbilligung ein höherer Tilgungsbetrag als 2,5 % berücksichtigt, da dann nach 10 Jahren rd. ein Drittel der Kreditsumme getilgt ist und nicht nur ein Viertel.

 

b) Berechnung

 

Position

Betrag in EUR

Betrag in EUR

Betrag in EUR

Betrag in EUR

Baukosten

7.000.000,00

8.000.000,00

9.000.000,00

10.000.000,00

+ Grunderwerb

347.200,00

347.200,00

347.200,00

347.200,00

- Verkauf Bestand

915.000,00

915.000,00

915.000,00

915.000,00

- Kreisförderung

50.000,00

50.000,00

50.000,00

50.000,00

= Finanzierungsbetrag

6.382.200,00

7.382.200,00

8.382.200,00

9.382.200,00

Anfangsbelastung (4,83 %)

308.260,26

356.560,26

404.860,26

453.160,26

Monatsbetrag

25.688,36

29.713,36

33.738,36

37.763,36

 

Einsparung ggü. Variante mit Zuschuss (p.a.)

22.171,74

26.371,74

30.571,74

34.771,74

 

Wird zum Vergleich die Variante mit Baukosten von 9. Mio. EUR herangezogen, beträgt die Einsparung im Anfangsjahr rd. 30.500,00 EUR.

Nach 10 Jahren wären bei der Variante „Zuschuss“ noch 5.442.900,00 EUR (7.257.200,00 EUR 25,00 % = 1.814.300,00 EUR) zu tilgen und bei der Variante „Zinsverbilligung“ 5.590.927,40 EUR (8.382.200,00 33,30 % = 2.791.272,60 EUR).

Bei einer Anschlussfinanzierung wären somit bei der Variante Zinsverbilligung“ 148.027,40 EUR mehr zu finanzieren. In den ersten 10 Jahren wären aber auch 305.71,74 EUR gespart worden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 


Beschlussvorschlag:

-/-

 

 


Anlage/n:

-/-