Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2023/189/10GV  

Betreff: Projektaufruf 2023 zum Programm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Andreas Pump
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Pump, Andreas
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
13.07.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

In der Sitzung des Finanzausschusses am 04.07.2023 wurde verwaltungsseitig mitgeteilt, dass ein Projektaufruf zum Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ eingegangen ist und eine Beschlussvorlage zur Sitzung der Gemeindevertretung am 13.07.2023 vorbereitet wird.

 

Die Gemeinde Trappenkamp hat bereits in den Jahren 2018 und 2020 Bewerbungen im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens eingereicht (siehe Vorlage 2020/243/10GV zum Projektaufruf 2020).

 

Da die Gemeinde Trappenkamp weiterhin in den nächsten Jahren beabsichtigt, in den nachstehend genannten Bereichen erhebliche Investitionen zu tätigen, wird nach Beschlussfassung in der Gemeindevertretung ein Projektvorschlag zu folgenden Vorhaben erarbeitet:

 

  1. Umbau und energetische Sanierung des Sportlerheims am Sportzentrum an der Segeberger Straße (Maßnahme 15 IEK).

 

  1. Umbau des bisherigen Feuerwehrhauses zu einem Jugendzentrum mit energetischer Sanierung inkl. Neugestaltung des Ostlandplatzes als Verbindung zum Jugendzentrum  (Maßnahmen 17 und 7 IEK.)

 

  1. Umbau des bisherigen Jugendzentrums zu einem Kultur- und Begegnungszentrum mit energetischer Sanierung (Maßnahme14).

 

NEU:

  1. Umbau der Waldbühne (Maßnahme 16 IEK)

 

Aufgrund des kurzen Zeitraumes zwischen Projektaufruf und der Sitzung der Gemeindevertretung liegt eine konkrete Kostenschätzung nicht vor und sind Details der Teilmaßnahmen (die Voraussetzung wären) nicht bekannt.

Deshalb werden die Kostenschätzungen des IEK als Grundlage genommen und diese wegen der allgemeinen Preissteigerung im Baubereich um 30 % erhöht.

 

Nr.

Maßnahme

Schätzung IEK

Schätzung IEK + 30 %

7

Ostlandplatz

300.000,00 EUR

400.000,00 EUR

14

Jugendzentrum

500.000,00 EUR

650.000,00 EUR

15

Sportlerheim

600.000,00 EUR

780.000,00 EUR

16

Waldbühne

350.000,00 EUR

455.000,00 EUR

17

Feuerwehrhaus

150.000,00 EUR

195.000,00 EUR

 

Summe

1.900.000,00 EUR

2.480.000,00 EUR

 

Anzumerken ist, dass die Kostenschätzung für Maßnahme Nr. 17 IEK (Ertüchtigung altes Feuerwehrhaus zum Jugendzentrum) sehr niedrig erscheint. Insbesondere zur Maßnahme 14 IEK (Umbau Jugendhaus) kann der hohe Unterschiedsbetrag nicht nachvollzogen werden und wird verwaltungsseitig empfohlen die Kosten für Maßnahme 17 auf 520.000,00 EUR zu erhöhen (400.000,00 EUR zzgl. 30 % Preissteigerung). Die Kosten der Gesamtmaßnahme würden sich dann auf 2.805.00,00 EUR belaufen.

 

Die Förderquote nach dem Projektaufruf 2023 beträgt 2023 beträgt 45 % und ist somit eine Förderung in Höhe von 1.262.250,00 EUR möglich. Die Bundesförderung kann aber grundsätzlich mit (allerdings nicht mit allen) anderen rderungen (z. B. Kreissportverband für Sportlerheim) kumuliert werden.

 

Abschließend wird darauf aufmerksam gemacht, dass zumindest für einige Teilmaßnahmen auch eine Förderung nach GAK angestrebt wird. Es ist nicht geprüft, ob eine Förderung über GAK auch kumulierbar ist. Eine Förderung über GAK ist allerdings auch völlig offen, weil ein Ortskernentwicklungskonzept noch nicht vorliegt und es absolut ungewiss ist, ob welche Maßnahmen dieses Konzept priorisieren wird. Daneben würden dadurch Maßnahmen auch erst dem Grunde nach förderhig und ist auch ungewiss ob und ggf. in welcher Höhe in der Zukunft tatsächlich eine Förderung bewilligt wird.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Wie im Sachverhalt beschrieben, liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch keine aktualisierte Kostenschätzung vor. Es wird mit Kosten von mind. 2.805.000,00 EUR gerechnet.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Bewerbung/Teilnahme an dem Projekt.

 

Die Verwaltung wird gebeten, einen Projektvorschlag zum Bundesprogramm zur „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend, Kultur“ in den Jahren 2023 bis 2028 zu folgenden Vorhaben auszuarbeiten:

 

  1. Umbau und energetische Sanierung des Sportlerheims am Sportzentrum an der Segeberger Straße.
  2. Umbau des bisherigen Feuerwehrhauses zu einem Jugendzentrum mit energetischer Sanierung inkl. Neugestaltung des Ostlandplatzes als Verbindung zum Jugendzentrum.
  3. Umbau des bisherigen Jugendzentrums zu einem Kultur- und Begegnungszentrum mit energetischer Sanierung.
  4. Umbau der Waldbühne.

 

 


Anlage/n:

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