Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2023/161/04GV  

Betreff: Feststellung der Gültigkeit der Gemeindewahl vom 14.05.2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Eike TralauAktenzeichen:2-3, 4 061.33_3
Federführend:Fachbereich 2 - Bürgerservice Bearbeiter/-in: Tralau, Eike
Beratungsfolge:
Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Gönnebek Vorberatung
17.10.2023 
Sitzung des Wahlprüfungsausschusses der Gemeinde Gönnebek ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek Entscheidung
17.10.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Gemäß § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) hat die Gemeindevertretung nach Vorprüfung durch einen von ihr gewählten Ausschuss über die Gültigkeit der Wahl sowie über Einsprüche zu beschließen. Dazu wurde nach § 66 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung ein Wahlprüfungsausschuss gewählt und werden, sofern vorhanden die Einsprüche und die sonstigen Unterlagen über die amtliche Vorprüfung vorgelegt.

 

Über die Vorbereitung und Wahl erfolgt folgender Sachstandsbericht:

 

 

Spätester

Termin

Erledigung

Rechts-

grundlage

Bildung Wahlausschuss

entfällt

Amtsausschuss 30.11.2023

§§ 12,13 GKWG

Einteilung der Wahlkreise

entfällt

19.01.2023

Wahlausschuss

§ 15 GKWG

Bekanntmachung der Wahlkreise

entfällt

03.02.2023

§ 6 GKWO

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

entfällt

03.02.2023

Wahlleiter

§ 22 GKWO

Einreichungsfrist Wahlvorschläge

20.03.2023,

18 Uhr

20.03.2023,

18 Uhr

§ 19 GKWG

Zulassung von Wahlvorschlägen

 

24.03.2023

24.03.2023

Wahlausschuss

§ 25 GKWG

§ 29 GKWO

Verteilung von Wahlbenachrichtigungskarten-/briefen

23.04.2023

03.04.2023

Wahlleiter

§ 12 GKWO

Bekanntmachung Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

20.04.2023

18.04.2023

Wahlleiter

§ 17 GKWG,

§§ 13,87 GKWO

Einsichtsfrist Wählerverzeichnis

24.04.2023-

28.04.2023

24.04.2023-

28.04.2023

Wahlleiter

§ 17 GKWG

§§ 13,14 GKWO

Wahlbekanntmachung

08.05.2023

18.04.2023

Wahlleiter

§ 38 GKWO

Feststellung des Wahlergebnisses

26.05.2023

17.05.2023

Wahlausschuss

§ 36 GKWG

§ 63 GKWO

Bekanntmachung Wahlergebnis

entfällt/

unverzüglich

19.05.2023

Wahlleiter

§ 36 GKWG

§ 64 GKWO

Einspruchsfrist

20.05.2023-

19.06.2023

20.05.2023-

19.06.2023

§ 38 GKWG

 

Ergänzend wird angeführt, dass

 

- alle Wahlvorschläge deutlich vor Ablauf der Einreichungsfrist mit den erforderlichen

  Anlagen (Zustimmungserklärung Bewerber/in mit Angaben zur beruflichen Tätigkeit,

   hlbarkeitsbescheinigung, Erklärung zur Bewerberaufstellung) eingereicht wurden.

- Wählerverzeichnisse aufgestellt und geführt wurden und

- die Wahlvorstände über ihre Aufgaben, neben einem entsprechenden Merkblatt, in einer

   Informationsveranstaltung unterrichtet wurden.

 

Weil

1. Einsprüche gegen die Wahl nicht eingegangen sind,

2. keine nicht wählbaren Vertreterin oder Vertreter gewählt wurden,

3. die Feststellung des Wahlergebnisses nicht fehlerhaft ist und

4. bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten

vorgekommen sind, die das Wahlergebnis im Wahlkreis oder die Verteilung der Sitze aus

den Listen im Einzelfall beeinflusst haben könnten,

ist die Wahl nach § 39 GKWG für gültig zu erklären.

 

 


 

 


Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen, die Gültigkeit der Gemeindewahl festzustellen.