Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2023/142/10GV  

Betreff: Zukunft Museumsbunker
hier: Grundsatzbeaschluss Machbarkeitsstudie
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Herr Schultz
Federführend:Stabsstelle Trappenkamp Bearbeiter/-in: Schultz, Werner
Beratungsfolge:
Ausschuss für Ortsentwicklung der Gemeinde Trappenkamp Vorberatung
28.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Ortsentwicklung der Gemeinde Trappenkamp (offen)   
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
13.07.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die AG Museumsbunker hat der Gemeindevertretung die ersten Pläne für eine Erweiterung und Professionalisierung des Museumsbunkers erläutert. Es bestand Einigkeit, diesen Schritt weiterzugehen (siehe Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 03.11.2022). Insbesondere die außergewöhnliche Geschichte Trappenkamps als Ort, der maßgeblich von Flüchtlingen und Vertriebenen aufgebaut wurde, soll dabei mehr in den Fokus gerückt werden.

 

Die AG sieht Bedarf, die Möglichkeiten für eine Weiterentwicklung professionell in inhaltlicher, museumspädagogischer, aber auch wirtschaftlicher Hinsicht überprüfen zu lassen.

 

Es wird daher vorgeschlagen, eine Machbarkeitsstudie erstellen zu lassen. Es besteht gute Aussicht, dass diese von der AktivRegion Holsteins Herz gefördert wird.

 

Wenn das Ergebnis der Machbarkeitsstudie die Weiterentwicklung empfiehlt, erleichtert dies die Förderung durch Zuschussgeber, z.B. Bund, Land, erheblich.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Geschätzte Kosten 15.000 €, geschätzte Förderung durch Holsteins Herz 8.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, eine Machbarkeitsstudie für die Weiterentwicklung des Museumsbunkers G5 zu beauftragen, um die gemeindlichen Vorstellungen professionell in inhaltlicher, museumspädagogischer, aber auch wirtschaftlicher Hinsicht überprüfen zu lassen.

 

  1. Die Mittel sind außerplanmäßig bereitzustellen. Die Finanzierung ist durch Mehreinnahmen beim Sachkonto 611000.4012000 sichergestellt.

 

  1. Voraussetzung für die Beauftragung ist die Bewilligung eines Zuschusses durch die AktivRegion Holsteins Herz.