Vorlage - VO/2023/135/10GV
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Trappenkamp hat mit Stand vom 05.06.2023 rund 5.279.000 EUR Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse des Amtes. Ziel muss es sein, die Verbindlichkeiten zu senken und eine eigene Liquidität der Gemeinde zu schaffen. Daher ist zu prüfen, ob eine Kreditaufnahme für die Gemeinde Trappenkamp zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist.
Aus der Kreditermächtigung 2022 in Höhe von ursprünglich 6.000.000 EUR ist noch ein Betrag von 3.290.000 EUR verfügbar, welche bis zum Ende diesen Jahres für entsprechend dem Haushaltsjahr 2022 zuzuordnenden Investitionen verfügbar bleibt (§ 85 Abs. 3 Gemeindeordnung S-H).
Für das Haushaltsjahr 2023 hat die Gemeinde Trappenkamp eine Kreditaufnahme von 5.168.700 EUR geplant. Im Rahmen des Haushaltsgenehmigungsverfahrens wurde die Kreditermächtigung aber auf 4.300.000 EUR gekürzt. Bislang wurde aus dieser Ermächtigung kein Kredit aufgenommen.
Die investiven Ein- und Auszahlungen stellen sich 2022 wie folgt dar:
Position | Betrag | Bemerkung |
Summe investive Einzahlungen | 1.248.903,19 EUR | s. beigefügte Summen-/Saldenliste |
Kreditaufnahme 2022 | 2.710.000,00 EUR | 1. Kreditaufnahme aus Ermächtigung 2022 |
Summe investive Auszahlungen | 4.325.390,10 EUR | s. beigefügte Summen-/Saldenliste |
Kreditbedarf | 366.486,91 EUR ( ~ 366.500,00 EUR) | 2. Kreditaufnahme aus Ermächtigung 2022 |
Die investiven Ein- und Auszahlungen stellen sich 2023 bislang wie folgt dar:
Position | Betrag | Bemerkung |
Summe investive Einzahlungen (*) | 949,30 EUR | s. beigefügte Summen-/Saldenliste |
Summe investive Auszahlungen | 3.680.612,42 EUR | s. beigefügte Summen-/Saldenliste |
Kreditbedarf | 3.679.663,12 EUR (~ 3.679.700,00 EUR) |
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(*) In der Aufstellung wurden die geplanten investiven Einzahlungen (u. a. Dreifeldsporthalle, Erweiterung RHS) nicht berücksichtigt, da ein Auszahlungstermin nicht feststeht.
Es wird eine Kreditaufnahme in Höhe von 4.046.200,00 EUR (hiervon 366.500,00 EUR aus der Kreditermächtigung 2022 und 3.679.700,00 EUR aus der Kreditermächtigung 2023) mit einer Laufzeit von 30 oder 40 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren vorgeschlagen. Bei einer Zinsbindung von 10 Jahren wird ein Darlehenszins von rund 3,5 % angenommen.
Die jährliche Anfangsbelastung wird nachfolgend aufgeführt:
Laufzeit 30 Jahre
Tilgung (3,33 %): 134.874 EUR
Zinsen (3,50 %): + 141.617 EUR
Anfangsbelastung: 276.491 EUR
Laufzeit 40 Jahre
Tilgung (2,5 %): 101.155 EUR
Zinsen (3,50 %): + 141.617 EUR
Anfangsbelastung: 242.772 EUR
Finanzielle Auswirkungen:
s. Sachverhalt
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, zur Finanzierung der Investitionen 2022 und 2023 ein Darlehen in Höhe von 4.046.200 EUR aufzunehmen (hiervon 366.500,00 EUR aus der Kreditermächtigung 2022 und 3.679.700,00 EUR aus der Kreditermächtigung 2023).
Die Zinsbindung soll 10 Jahre betragen und das Darlehen soll in gleichbleibenden Raten mit einer Laufzeit von XX Jahren getilgt werden.
Anlage/n:
Summen-/Saldenliste investive Ein- und Auszahlungen 2022 sowie 2023