Vorlage - VO/2023/121/04GV
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Sachverhalt:
In verschiedenen Zusammenkünften mit der Kirchengemeinde sind Optionen zur Finanzierung diskutiert worden.
Die angefügte Anlage der „Bornhöved FH Taskforce“ ist Grundlage für die nachfolgende Berechnung der Defizitbeteiligung der Gemeinde Bornhöved für die Jahre 2019- 2022 an der Kofinanzierung des Friedhofes der Kirchengemeinde Bornhöved.
aus Vortrag der Kirchenkreisverwaltung lt. Anlage | ||
Bilanzergebnisse Summe |
| 90.264,65 € |
Rücklagen gesamt | 74.536,39 € |
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minus Substanzerhaltungsrücklage Summe | 24.523,39 € |
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Ergebnis Rücklagen gerundet |
| 50.000,00 € |
Gesamt- Defizit |
| 40.264,65 € |
Einwohnerzahl gesamt |
| 8.330 |
Anteil/Einwohner/Stand 01.12.2022 |
| 4,83 € |
Einwohner Gönnebek |
| 532 |
Zuschuss 2019-2022 |
| 2.571,52 € |
Grundsätzlich ist angedacht, eine Rahmenvereinbarung zwischen der Kirchengemeinde Bornhöved und den Umlandgemeinden zu schließen, um die Kofinanzierung des Friedhofs der Kirchengemeinde Bornhöved sicher zu stellen.
Hier gibt es noch keinen spruchreifen, rechtssicheren Entwurf.
Es ist davon auszugehen, dass die Kirchengemeinde in den Folgejahren weitere Zuschüsse beantragen wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Haushaltsplanung 2024 sind Haushaltsmittel einzuplanen (min. € 1.700,00).
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, einen Zuschuss für die Kofinanzierung des Friedhofs der Kirchengemeinde Bornhöved für die Jahre 2019-2022 in Höhe von € 2.571,52 an die Kirchengemeinde Bornhöved zu zahlen.
Anlage/n:
Berechnung der Kirchenkreisverwaltung Plön-Segeberg
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2023 Berechnung der Kirchenkreisverwaltung Plön-Segeberg (39 KB) |