Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2023/112/10GV  

Betreff: Zwischenbericht über die Entwicklung der Stromkosten im Bereich der Abwasserbeeitigung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Annika Klingner
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Klingner, Annika
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Trappenkamp Information
04.07.2023 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Trappenkamp (offen)   
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Information
13.07.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Strompreisbremse:

Zur Abfederung der gestiegenen Energiepreise werden Privathaushalte und Unternehmen mit der Strompreisbremse für die Zeit vom 01.01.2023 bis zunächst 31.12.2023 entlastet (voraussichtliche Verlängerung bis zum April 2024). Für die Gemeindewerke Trappenkamp, die einen Stromverbrauch von mehr als 30.000 kWh/Jahr haben, gilt der Preisdeckel von 0,13 Euro/kWh zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen r 70 % des bisherigen Verbrauchs (Der bisherige Stromverbrauch entspricht entweder dem durch den Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch oder dem Verbrauch des Jahres 2021). r die verbleibenden 30 % fällt der Strompreis des bestehenden Stromvertrages an. Für die Kläranlage besteht mit den Stadtwerken Neustadt i.H. (SWNH) ein Stromvertrag bis zum 31.12.2023 mit einem Energiepreis von 0,47 Euro/kWh netto.

 

Entwicklung Stromverbrauch und Strompreis und Kostenschätzung 2023 mit Stand vom 12.05.2023:

In 2021 und 2022 war ein Arbeitspreis i.H.v. 0,05 Euro/kWh zu zahlen. Für 2021 lag der Jahresverbrauch laut Schlussrechnungen der E.ON bei 402.067 kWh/Jahr. Es ergaben sich Brutto- Stromkosten i.H.v. 96.200,- Euro.

r 2022 lag der Jahresverbrauch laut Schlussrechnungen der E.ON bei 371.215 kWh/Jahr. Es ergaben sich Brutto- Stromkosten i.H.v. 71.000,- Euro.

r 2023 sind von den SWNH die Monatsrechnungen für die Monate Januar bis März 2023 eingegangen. Hiernach ergibt sich ein durchschnittlicher Stromverbrauch i.H.v. 32.000 kWh/Monat, also voraussichtlich 384.000 kWh/Jahr, sowie monatliche Brutto-Stromkosten i.H.v. durchschnittlich 22.000,- Euro, also voraussichtlich 264.00,- Euro/Jahr.

Laut Sondervertragsrechnung der SWNH vom 06.04.2023r den Monat Januar 2023, werden in den Monaten Januar bis März 2023 monatliche „Entlastungen durch Preisbremse Strom“ i.H.v. 8.000,- Euro verrechnet, so dass monatliche Stromkosten für die Kläranlage i.H.v. 14.000,- Euro/Monat verbleiben.

Die Stromabrechnungen ab April 2023 liegen der Verwaltung noch nicht vor (Stand 12.05.2023).

Sollte die durch die Strompreisbremse monatlich gewährte Entlastung gleichbleibend sein, würden sich jährlich Brutto-Stromkosten i.H.v. 168.000,- Euro ergeben.

 

Unter Berücksichtigung der weiteren Bewirtschaftungskosten i.H.v. ca. 22.500,- Euro/Jahr (Gebäude- u. Maschinenbruchversicherung, Abgaben für Wasser und Stromkosten für die Pumpstation) könnten die Aufwendungen bei dem Produktkonto 538000.5241000 bei 190.500,- Euro für das Jahr 2023 liegen und damit weit unter den Planzahlen

(410.000,- Euro bzw. 720.000,- Euro) mit denen im November 2022 kalkuliert wurde. Zu diesem Zeitpunkt war die Höhe und der Zeitraum der Strompreisbremse noch nicht bekannt.

In 2023 ist die Unterdeckung aus 2020 i.H.v. 86.766,43 Euro auszugleichen.

Die Abwasserabgabenmenge ist voraussichtlich, aufgrund der seit März 2023 vorliegenden Abrechnung der Kanalgebühren für 2022, um 15.000 m³ nach unten zu korrigieren, so dass man für das Jahr 2023 eher mit einer voraussichtlichen Abwasserabgabenmenge i.H.v. 295.000 m³ planen sollte, statt wie bisher mit 310.000 m³ um hier Mindereinnahmen zu vermeiden.

Mit Stand vom 12.05.2023rde sich für das Jahr 2023 daher voraussichtlich eine Überdeckung i.H.v. 249.050,- Euro ergeben. Mit der auszugleichenden Unterdeckung aus dem Jahr 2020 i.H.v. 86.766,43 Euro würde letztendlich eine Überdeckung i.H.v. 162.283,57 Euro verbleiben.

Im Vergleich zu den Planzahlen ergibt die aktuelle Schätzung, bei einer Jahresabwassermenge i.H.v. 295.000 m³, für 2023 eine kostendeckende Gebühr i.H.v. 4,37 Euro.

 

Im IV. Quartal dieses Jahres wird die neue Kalkulation zum 01.01.2024 erfolgen, unter Berücksichtigung der bis dahin vorliegenden Stromabrechnungen, einer möglichen Verlängerung der Strompreisbremse und den geänderten vertraglichen Bedingungen, da der aktuelle Stromvertrag nur bis zum 31.12.2023 gilt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 


Anlage/n:

- Übersicht Entwicklung Erträge und Aufwendungen 2023

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht Entwicklung Erträge_Aufwendungen 2023 (23 KB)