Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2023/008/08GV  

Betreff: Jahresabschluss 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Andreas Pump
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Pump, Andreas
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Tensfeld Vorberatung
21.09.2021    Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Tensfeld      
21.09.2023 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Tensfeld ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Entscheidung
27.09.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung ist gemäß § 91 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach § 91 Abs. 1 Abs. 1 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Weiter ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen. Die genannten Bestandteile des Jahresabschlusses bzw. die Beifügung sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Nach § 92 Abs. 5 GO ist bei der Gemeinde Tensfeld für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss zuständig und anschließend beschließt die Gemeindevertretung über den Jahresabschluss (§ 92 Abs. 3 GO). Gemäß § 4 Abs. 1 Buchst. a) der Hauptsatzung ist der Finanzausschuss für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. Dabei kann der Prüfungsausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten 92 Abs. 1 GO). Im Rahmen der Abschlussprüfung ist noch nicht bekannt, ob eine Prüfung der Kassenbelege für das Haushaltsjahr 2021 vorgenommen wird.

 

Wegen der vorstehenden Rechtslage wird nunmehr der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 zur Prüfung und Beschlussfassung vorgelegt. Im Rahmen der Beschlussfassung ist auch die Verwendung/ Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen 92 Abs. 3 GO).

 

Die Gemeinde Tensfeld schließt das Haushaltsjahr statt eines geplanten Fehlbetrages von 77.900 EUR mit einem Defizit von 274.991,10 EUR ab. Gemäß § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik sollen Jahresfehlbeträge durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden.

 

Die Gemeinde verfügt über eine Ergebnisrücklage in Höhe von 372.486,09 EUR. Somit ist ein Ausgleich des Fehlbetrages in voller Höhe möglich und wird eine entsprechende Ergebnisbehandlung auch vorgeschlagen.

 

Wesentliche Gründe für die Ergebnisverschlechterung werden nachfolgend aufgeführt:

 

Erträge

 

Im Bereich der Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind die Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 250.000,00 EUR niedriger als geplant. Dies liegt daran, dass diese auch bei den Erträgen aus Kostenerstattungen/ Kostenumlagen (Standort-Gemeindeanteil) eingeplant wurden.

Die Gesamterträge sind 58.085,18 EUR geringer als geplant.

 

Aufwendungen

 

Die Aufwendungen sind um 139.005,92 EUR höher als geplant.

Hauptsächlich begründet sind die Mehraufwendungen unter anderem an den Wertberichtigungen, die im Haushalt nicht eingeplant werden und höheren Personalaufwendungen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Minderung der Ergebnisrücklage um den entstandenen Jahresfehlbetrag in Höhe von 372.486,09 EUR auf 97.494,99 EUR.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

a)      Die Gemeindevertretung beschließt den durch den Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss 2021 in der vorliegenden Form.

b)      Die Gemeindevertretung beschließt weiter, den erwirtschafteten Jahresfehlbetrag von 274.991,10 EUR in voller Höhe mit Mitteln der Ergebnisrücklage auszugleichen.

 

 

 

 

 


Anlage/n:

 

Jahresabschluss 2021

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1_08 Bilanz Bericht 40 ohne Konten (60 KB)      
Anlage 2 2 2_08 FR mit Konten Bericht 50 (117 KB)      
Anlage 3 3 3_08 ER mit Konten Bericht 21 (118 KB)      
Anlage 4 4 4.0_TER und TFR 2021 ohne Konten (1154 KB)      
Anlage 5 5 4.1_TER und TFR 2021 612000 ohne Konten (85 KB)      
Anlage 6 6 5_08 Anhang 2021 (154 KB)      
Anlage 7 7 6_08 Anlagenspiegel (51 KB)      
Anlage 8 8 7_08 Forderungsspiegel (44 KB)      
Anlage 9 9 8_08 Verbindlichkeitenspiegel (49 KB)      
Anlage 10 10 9_08 übertragene HH Ermächtigungen (99 KB)      
Anlage 11 11 10_08 Sondervermögen usw (11 KB)      
Anlage 12 12 11_08 Lagebericht 2021 (666 KB)