Vorlage - VO/2023/008/08GV
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Sachverhalt:
Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung ist gemäß § 91 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach § 91 Abs. 1 Abs. 1 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Weiter ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen. Die genannten Bestandteile des Jahresabschlusses bzw. die Beifügung sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Nach § 92 Abs. 5 GO ist bei der Gemeinde Tensfeld für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss zuständig und anschließend beschließt die Gemeindevertretung über den Jahresabschluss (§ 92 Abs. 3 GO). Gemäß § 4 Abs. 1 Buchst. a) der Hauptsatzung ist der Finanzausschuss für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. Dabei kann der Prüfungsausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten (§ 92 Abs. 1 GO). Im Rahmen der Abschlussprüfung ist noch nicht bekannt, ob eine Prüfung der Kassenbelege für das Haushaltsjahr 2021 vorgenommen wird.
Wegen der vorstehenden Rechtslage wird nunmehr der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 zur Prüfung und Beschlussfassung vorgelegt. Im Rahmen der Beschlussfassung ist auch die Verwendung/ Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen (§ 92 Abs. 3 GO).
Die Gemeinde Tensfeld schließt das Haushaltsjahr statt eines geplanten Fehlbetrages von 77.900 EUR mit einem Defizit von 274.991,10 EUR ab. Gemäß § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik sollen Jahresfehlbeträge durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden.
Die Gemeinde verfügt über eine Ergebnisrücklage in Höhe von 372.486,09 EUR. Somit ist ein Ausgleich des Fehlbetrages in voller Höhe möglich und wird eine entsprechende Ergebnisbehandlung auch vorgeschlagen.
Wesentliche Gründe für die Ergebnisverschlechterung werden nachfolgend aufgeführt:
Erträge
Im Bereich der Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind die Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 250.000,00 EUR niedriger als geplant. Dies liegt daran, dass diese auch bei den Erträgen aus Kostenerstattungen/ Kostenumlagen (Standort-Gemeindeanteil) eingeplant wurden.
Die Gesamterträge sind 58.085,18 EUR geringer als geplant.
Aufwendungen
Die Aufwendungen sind um 139.005,92 EUR höher als geplant.
Hauptsächlich begründet sind die Mehraufwendungen unter anderem an den Wertberichtigungen, die im Haushalt nicht eingeplant werden und höheren Personalaufwendungen.
Finanzielle Auswirkungen:
Minderung der Ergebnisrücklage um den entstandenen Jahresfehlbetrag in Höhe von 372.486,09 EUR auf 97.494,99 EUR.
Beschlussvorschlag:
a) Die Gemeindevertretung beschließt den durch den Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss 2021 in der vorliegenden Form.
b) Die Gemeindevertretung beschließt weiter, den erwirtschafteten Jahresfehlbetrag von 274.991,10 EUR in voller Höhe mit Mitteln der Ergebnisrücklage auszugleichen.
Anlage/n:
Jahresabschluss 2021