Vorlage - VO/2023/005/08GV
|
|
Sachverhalt:
Gemäß §11 Brandschutzgesetz steht alle 6 Jahre die Wahl zum Wehrführer an.
Die Freiwillige Feuerwehr Tensfeld hat hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 27.01.2023 gemäß § 11 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes, in Verbindung mit der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Tensfeld, den Gemeindewehrführer gewählt.
Mit der erforderlichen Mehrheit wurde im ersten Wahlgang Herr Alexander Südmeier zum Gemeindewehrführer gewählt.
Der Wahlvorschlag wurde form- und fristgerecht bei der Bürgermeisterin der Gemeinde Tensfeld eingereicht und Gründe in der Person des Gewählten, die dem vorgeschlagenen Amt entgegenstehen, sind hier nicht bekannt.
Aufgrund vorstehenden Sachverhalts wird vorgeschlagen, gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes der Wahl des Gemeindewehrführers zuzustimmen. Weil der Gemeindewehrführer gemäß § 11 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes zum Ehrenbeamten zu ernennen ist, ist vorgesehen, in dieser Sitzung der Gemeindevertretung die Ernennungsurkunde auszuhändigen.
Finanzielle Auswirkungen: keine
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes der Wahl des Gemeindewehrführers vom 27.01.2023 zu.
Zum Gemeindewehrführer wurde Herr Alexander Südmeier gewählt.
Der Gemeindewehrführer wird erneut für die Dauer von sechs Jahren zum Ehrenbeamten ernannt.
Anlage/n: