Vorlage - VO/2022/406/02GV
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Sachverhalt:
Lt. anliegender Kalkulation kann die Zusatzgebühr ab dem 01.01.2023 gesenkt werden. Nach Zugrundelegung der derzeitigen Plandaten ist eine Senkung um 0,20 Euro möglich, um Kostendeckung zu erlangen.
Gem. § 6, 2 KAG ist ein Kalkulationszeitraum auf bis zu drei Jahre festzusetzen. Aus dem Kalkulationszeitraum 2020 bis 2022 ergibt sich eine Überdeckung, welche im künftigen Kalkulationszeitraum auszugleichen ist.
Nähere Erläuterungen können der Anlage entnommen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei Senkung der Zusatzgebühr von 3,00 €/cbm auf 2,80 €/cbm ist bei einer Jahresschmutzwassermenge von rd. 143.000 cbm eine Kostendeckung zu erwarten.
Beschlussvorschlag:
Die Zusatzgebühr ist für den Kalkulationszeitraum von 2023 bis 2025 auf 2,80 € je cbm festzusetzen.
Der Erlass einer II. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Bornhöved vom 12.12.2014 wird gemäß anliegendem Entwurf beschlossen.
Anlage/n:
Gebührenkalkulation
Entwurf Nachtragssatzung
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Anlagen: | |||||
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1 | 02 700.122 Gebührenkalkulation 2023-2025 (66 KB) | |||
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2 | 02 700.122 Entwurf zur II.NachtragssatzgBo (14 KB) |