Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2022/365/08GV  

Betreff: Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Andreas Pump
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Pump, Andreas
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Entscheidung
05.12.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Finanzausschusses am 15.11.2022 wurde unter TOP 8 über die Anschaffung eines Rasenmähroboters beraten und eine Anschaffung beschlossen.

 

Der Gemeinde wurde ein Ausstellungsstück für rd. 29.000 EUR angeboten. Der Rasenmähroboter ist geeignet um beide Sportplätze zu mähen. In der aktuellen Jahreszeit ist eine kostengünstigere Anschaffung als in der Hauptsaison möglich.

 

Nach der Genehmigung durch die Gemeindevertretung wird eine Ausschreibung durch die Amtsverwaltung erfolgen. Somit kann der Auftrag ggf. noch in diesem Jahr erteilt werden.

 

Gemäß § 95d Abs. 1 GO sind außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Unabweisbar sind Aufwendungen und Auszahlungen auch dann, wenn ein Aufschub der Aufwendungen und Auszahlungen besonders unwirtschaftlich wäre.

 

Aufgrund der o. g. günstigen Gelegenheit zur Beschaffung des Rasenmähroboters ist die Aufwendung/ Auszahlung unabweisbar.

 

Die Deckung ist durch eine Einzahlung des Sportvereins in Höhe von rund 30.000 EUR gedeckt.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Finanzierung der außerplanmäßigen Ausgabe für die Anschaffung kann durch eine Einzahlung des Sportvereins (Erweiterung Sportlerheim, Holstein Herz) gedeckt werden.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der außerplanmäßigen Ausgabe i. H. v. 29.000 EUR beim PSK 424010.7831000 (Eigene Sportstätten Auszahlungen aus dem Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens über 1.000 EUR netto) wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen beim PSK 424010.6818000 (Eigene Sportstätten Investitionszuwendungen). Die Unabweisbarkeit wird festgestellt.

 

Die Verwaltung wird gebeten, die entsprechende Ausschreibung zu veranlassen.

 

 

 


Anlage/n:

 

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