Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2022/345/06GV  

Betreff: Erlass einer Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Stocksee
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Anja Behrens
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Behrens, Anja
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Entscheidung
13.12.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Stocksee Vorberatung
01.12.2022 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Stocksee ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Satzung über die Erhebung von Abgaben r die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Stocksee vom 20.09.2002 hat wegen Zeitablaufs nach 20 Jahren gemäß § 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) ihre Gültigkeit verloren. Damit die Erhebung von Gebühren für die Wasserversorgungsanlage weiterhin zulässig ist, ist eine neue Gebührensatzung zu erlassen.

 

Die neue Gebührensatzung orientiert sich an den Regelungen der außer Kraft getretenen Satzung. Es werden aber auch Anpassungen vorgenommen, die allerdings redaktioneller Art sind (z. B. Verwendung gendergerechter Begriffe) und keine Änderung in den Regelungswirkungen herbeiführen sollen.

 

Jedoch ist eine Veränderung der bisherigen Gebührenhöhe ab 01.01.2023 erforderlich, da die Rechnungsergebnisse der letzten 3 Jahre incl. der Korrekturrechnung für 2019 eine Unterdeckung von insgesamt 20.425,45 € ergaben. Grund hierfür sind enorm gestiegene Aufwendungen im Bereich der Unterhaltung. Diese sind auf die Erneuerung mehrerer Hausanschluss- und Streckenschieber sowie auf einen Rohrbruch zurückzuführen.

Die Unterdeckung ist gem. § 6 KAG im nächsten Kalkulationszeitraum auszugleichen.

Gem. anliegender Gebührenkalkulation ist die Verbrauchsgebühr daher auf 1,90 € pro cbm anzuheben um eine Kostendeckung zu erzielen.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Bei einer Verbrauchsgebühr von 1,90 € pro cbm und einer Jahreswassermenge von 27.000 cbm ist mit einer Kostendeckung zu rechnen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Verbrauchsgebühr ist für einen Kalkulationszeitraum von 2023 2025 auf 1,90 € pro cbm festzusetzen.

 

Der Erlass einer Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Stocksee wird gem. anliegendem Entwurf beschlossen.

 

 

 


Anlage/n:

Gebührenkalkulation 2032 2025

 

Entwurf über den Erlass einer Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Stocksee

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebührenkalkulation Wasser 2023-2025 (67 KB)      
Anlage 2 2 Neufassung einer Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Stocksee (56 KB)