Vorlage - VO/2022/342/06GV
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Sachverhalt:
Die Rechnungsergebnisse der letzten 3 Jahre incl. der Korrekturrechnung für 2019 weisen insgesamt eine Überdeckung von 43.045,85€ aus. Grund dieser Überdeckung sind geminderte Ausgaben im Bereich der Unterhaltung und Bewirtschaftung.
Diese Überdeckung ist gem. § 6 KAG im nächsten Kalkulationszeitraum auszugleichen, so dass gem. anliegender Gebührenkalkulation die Zusatzgebühr auf 3,35 € pro cbm gesenkt werden kann und eine Kostendeckung weiterhin gewährleistet ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei einer Zusatzgebühr von 3,35 € pro cbm und einer Jahresschmutzwassermenge von 18.700 cbm ist mit einer Kostendeckung zu rechnen.
Beschlussvorschlag:
Die Zusatzgebühr wird für den Kalkulationszeitraum von 2023-2025 auf 3,35 € pro cbm festgesetzt.
Der Erlass einer I. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Stocksee über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung) vom 20.12.2017 wird gem. anliegendem Entwurf beschlossen.
Anlage/n:
Gebührenkalkulation 2023-2025
Entwurf einer I. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Stocksee über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung) vom 20.12.2017 |
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | I.NachtragssatzungAbwasser (15 KB) | ||||
2 | Gebührenkalkulation Kanal 2023-2025 (66 KB) |