Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2022/311/03GV  

Betreff: Erlass einer II. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Wasserversorgung in der Gemeinde Damsdorf vom 05.12.2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Anja BehrensAktenzeichen:1.6 03 815.122
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Behrens, Anja
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Damsdorf Vorberatung
01.11.2022 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Damsdorf geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf Entscheidung
24.11.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Seit 2014 lag die Verbrauchsgebühr stabil bei 1,35€ pro cbm.

Laut vorläufigen Rechnungsergebnissen der letzten 3 Jahre liegt der Kostendeckungsgrad jetzt nur noch bei 86,33%. Ursache hierfür sind die gestiegenen Aufwendungen im Bereich der Unterhaltung und Bewirtschaftung. Diese ergaben sich insbesondere durch den Wasserzählertausch sowie durch vermehrte Reparaturarbeiten an der Trinkwasserleitung.

Dies hat zur Folge, dass eine Unterdeckung von insgesamt 19.795,40€ im nächsten Kalkulationszeitraum auszugleichen ist.

Aufgrund dessen ist es erforderlich die Gebühr entsprechend anzupassen.

Von der Verwaltung werden daher 2 Varianten der Gebührenanpassung vorgeschlagen um künftig eine Kostendeckung zu erzielen:

Variante A:

Die Verbrauchsgebühr ist auf 1,90€ je cbm festzusetzen.

 

Variante B:

Die monatliche Grundgebühr ist nach Zählergröße wie folgt festzusetzen:

Q3=4 (alt QN 2,5) = 5,00€,

Q3=10 (alt QN 6) = 6,00€,

 >Q3=10 (alt >QN 6) = 12,00€

Die Verbrauchsgebühr ist auf 1,80€ je cbm festzusetzen

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Variante A:

Bei einer Anpassung der Verbrauchsgebühr auf 1,90 € je cbm ist bei einer Jahresmenge von 12.500 cbm eine Kostendeckung zu erwarten.

Variante B:

Bei einer Anpassung der monatlichen Grundgebühr nach Zählergröße wie folgt:

Q3=4 (alt QN 2,5) = 5,00€

, Q3=10 (alt QN 6) = 6,00€,

>Q3=10 (alt >QN 6) = 12,00€

und einer Anpassung der Verbrauchsgebühr auf 1,80 € je cbm ist bei einer Jahresmenge von 12.500 cbm eine Kostendeckung zu erwarten.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Variante A:

Die Verbrauchsgebühr ist für den Kalkulationszeitraum von 2023 bis 2025 auf 1,90 € je cbm festzusetzen.

 

Variante B:

Für den Kalkulationszeitraum von 2023 2025 wird folgende Gebühr festgesetzt:

Die monatliche Grundgebühr ist nach Zählergröße wie folgt festzusetzen:

Q3=4 (alt QN 2,5) = 5,00€, Q3=10 (alt QN 6) = 6,00€, >Q3=10 (alt >QN 6) = 12,00€

Die Verbrauchsgebühr ist auf 1,80€ je cbm festzusetzen

 

 

 

 


Anlage/n:

 

Gebührenkalkulation 2023 2025

Entwurf einer II. Nachtragssatzung nach Variante A

Entwurf einer II. Nachtragssatzung nach Variante B

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebührenkalkulation 2023-2025 (84 KB)      
Anlage 2 2 II.NachtragssatzungDA Variante A (186 KB)      
Anlage 3 3 II.NachtragssatzungDA Variante B (193 KB)