Vorlage - VO/2022/309/09SV
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Sachverhalt:
In der Sitzung des Finanzausschusses am 02.11.2022 wurde ein Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2023 beraten und wurden nachstehende Änderungen zum Haushaltsentwurf besprochen:
PSK | Betrag bisher | Betrag neu | Begründung |
111020. 5431010 | 4.600 | 14.600 | Erstellung neue Homepage (10.000) |
424040. 6810000 | 500.000 | 537.500 | Bundeszuweisung für Erneuerung Beleuchtungsanlage (37.500) |
424040. 7851000 | 130.000 | 583.700 | Erneuerung Heizungs-/Lüftungsanlage (418.700) + Beleuchtungsanlage (35.000) |
Neben den vorstehenden Änderungen wurden noch folgende Änderungen vorgenommen:
PSK | Betrag bisher | Betrag neu | Begründung |
211000. 7831000 | 5.000 | 105.000 | Spielgeräte Erneuerung Schulhof neu eingeplant (keine Übertragung) |
211000. 7851001 | 0 | 250.000 | Erneuerung Schulhof neu eingeplant (keine Übertragung) |
424040. 4162000 | 0 | 35.800 | SoPo Heizungs- und Lüftungsanlage (1/15 von 1.368.700 = 91.300) + Beleuchtungsanlage (1/15 von 37.500 = 2.500) |
424040. 5711030 | 15.100 | 117.400 | AfA Heizungs- und Lüftungsanlage (1/15 von 500.000 = 33.300) + Beleuchtungsanlage (1/15 von 165.000 = 11.000) |
611000. 4482020 | 1.212.900 | 1.500.000 | Anpassung Schulverbandsumlage (lfd. Betrieb). |
612000. 4232000 | 31.800 | 51.100 | Anpassung Schulverbandsumlage (Finanzierung) -s. Tilgung- |
612000. 5517000 | 12.200 | 25.600 | Zinsen für Kreditaufnahme (0,5 von 350.000 = 1.750) Vorjahr + Aufnahme Planjahr (3,0 % von 385.200 = 11.556) |
612000. 6927315 | 0 | 385.200 | Kreditaufnahme bis zur Kreditobergrenze
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612000. 7927315 | 31.800 | 51.100 | Tilgung für Kreditaufnahme (5 % von 385.200 = 19.300) |
Schulverbandsumlage
Die Schulverbandsumlage ist so berechnet, dass für das Planjahr und die Jahre der mittelfristigen Finanzplanung eine Minderung des Finanzmittelbestandes von 117.300 EUR eintritt. Nach der Haushaltsplanung des Vorjahres müsste der Finanzmittelbestand des Schulverbandes am Jahresende des Vorjahres im negativen Bereich sein. Dieses wird voraussichtlich aber nicht der Fall sein, weil der Schulverband aktuell über eine Liquidität von rd. 190.000 EUR verfügt und noch eine Kreditaufnahme in Höhe von 350.000 EUR erfolgen wird. Der hohe Finanzmittelverbrauch in diesem Jahr, der auch die Kreditaufnahme erforderlich macht, ist im Wesentlichen auf die Erneuerung der Heizungs-/Lüftungsanlage in der Sporthalle zurückzuführen. Diese Maßnahme hat in diesem Jahr folgende finanzielle Auswirkungen:
Position | Betrag |
Investitionssumme (geplant) | 950.000 EUR |
Auszahlungen (bisher 2022) | rd. 650.000 EUR |
Einzahlungen Kreditaufnahme | 350.000 EUR |
Verfügbarer Betrag 2022 | 50.000 EUR |
Wie sich zwischenzeitlich herausgestellt hat, werden die Kosten für diese Maßnahme nicht mehr bei 950.0000 EUR liegen, sondern steigen die Investitionskosten auf knapp 1,37 Mio. EUR. Die zusätzlich benötigten Haushaltsmittel werden im Haushalt des Planjahres zur Verfügung gestellt und ist auch eine Darlehensaufnahme bis zur Kreditobergrenze eingeplant. Das bedeutet, dass der Schulverband zum Ende des Vorjahres über einen Finanzmittelbestand von rd. 190.000 EUR bis 240.000 EUR verfügen müsste und erscheint es vertretbar für das Planjahr einen Finanzmittelabfluss von 117.300 EUR einzuplanen, damit die Schulverbandsumlage nicht auf über 4.000 EUR/Verbandsschüler/in steigt.
Da auch die Ein- und Auszahlungen für die Erneuerung eines Schulhofes im Grundschulbereich neu eingeplant werden, dürfte sich dadurch die Finanzsituation des Schulverbandes nicht verschlechtern.
Die Schulverbandsumlage steigt im Vergleich zum I. Haushaltsentwurf, der im Finanzausschuss beraten wurde von 1.244.700 EUR um 306.400 EUR auf 1.551.100 EUR. Dieses liegt im Wesentlichen an der zu schließenden Finanzierungslücke bei der Erneuerung der Heizungs- und Lüftungsanlage und den erwarteten höheren Kosten bei der Erneuerung der Beleuchtungsanlage. Damit diese wenigstens teilweise mit einer Kreditaufnahme geschlossen werden kann, war es erforderlich die Kosten für die Erneuerung des Schulhofes für das Planjahr erneut einzuplanen, weil ansonsten wegen der erwarteten Förderbeträge nur eine sehr geringe Kreditobergrenze entstanden wäre und für eine Übertragung der Ermächtigung des Vorjahres kein ausreichender Finanzmittelbestand vorhanden ist.
Durch die Kreditaufnahme aus der Ermächtigung des Vorjahres und des Planjahres steigen naturgemäß auch die Zins- und Tilgungsleistungen nicht nur unerheblich an.
Möglicherweise wird die Schulverbandsversammlung bei Beschluss der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 noch beschließen, einen bestimmten umlagefinanzierten Betrag für die Erneuerung der Telefonanlage der Sventana Schule einzuplanen (Beschlussvorschlag Alternative b). Dieses würde dann wie folgt eingeplant werden:
Position | PSK | Betrag |
Anschaffungskosten | 211000.7831000 218200.7831000 | ½ von Kostenschätzung ½ von Kostenschätzung |
Abschreibung | 211000.5711070 218200.5711070 | 1/16 von Kostenschätzung 1/16 von Kostenschätzung |
Schulverbandsumlage | 611000.4482020 | Summe der o. a. Positionen |
Finanzielle Auswirkungen:
Eckwerte des Haushalts
Gesamtbetrag der Erträge | 2.025.200 EUR |
Gesamtbetrag der Aufwendungen | 2.197.100 EUR |
Jahresergebnis | -171.900 EUR |
Einzahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit | 1.854.400 EUR |
Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit | 1.920.600 EUR |
Einzahlungen Investition/Finanzierung | 1.072.700 EUR |
Auszahlungen Investition/Finanzierung | 1.123.800 EUR |
Kreditaufnahme | 385.200 EUR |
Stellenplan | 19,79 Stellen |
Beschlussvorschlag:
Alternative a
Die Schulverbandsversammlung beschließt die als Vorlage verteilte Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023.
Alternative b)
Die Schulverbandsversammlung beschließt die als Vorlage verteilte Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 mit der Maßgabe, noch einen umlagefinanzierten Betrag in Höhe von XXX (Betrag bitte benennen) EUR für den Austausch der Telefonanlage einzuplanen.
Anlage/n:
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023