Vorlage - VO/2022/300/01Amt
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Sachverhalt:
Am 28.09.2022 hatte sich die Lenkungsgruppe zum Organisationsgutachten der Amtsverwaltung Bornhöved von der Fa. KUBUS zusammengefunden.
Bei dieser Zusammenkunft stellte die Fa. KUBUS ein erstes Zwischenergebnis der lfd. Organisationsuntersuchung vor (Zeitplan, Fragenkatalog an Mitarbeiter/innen, Auswertungen allgemeiner Art -Leitung, Betriebsklima u. ä.-).
Ein wichtiges Zwischenergebnis war aber auch eine „Stellenbedarf IST-Bemessung“ in den drei Fachbereichen der Verwaltung. Nach der IST-Bemessung besteht in allen Fachbereichen ein Mehrbedarf zur tatsächlichen Stellenbesetzung im Vergleich zum Stellenplan 2021. Der Mehrbedarf in den Fachbereichen ist zwar unterschiedlich hoch, aber das ist zum jetzigen Zeitpunkt auch noch ohne Bedeutung, weil noch eine „Stellenbedarf SOLL-Bemessung“ erwartet wird.
Es kann davon ausgegangen, dass bei einer „Stellenbedarf SOLL-Bemessung“ eher ein noch höherer Stellenmehrbedarf offengelegt wird, weil dann bisher nicht wahrgenommene Aufgaben bzw. Rückstände berücksichtigt werden. Weil bereits in 2022 die tatsächliche Stellenbesetzung ggü. dem 30.06.2021 verbessert wurde, ist der aktuelle Stellenmehrbedarf in Summe aber in 2022 nicht mehr so hoch, wie im Zwischenbericht mitgeteilt wird.
Weil aber einige Stellen bzw. Stellenanteile bislang nur mit zeitlich befristeten Arbeitsverträgen besetzt sind, wurde in der Lenkungsgruppe besprochen, für die Haushaltsplanung 2023 von dem jetzigen Stellenplan und den jetzt besetzten Stellen auszugehen. Damit für die Haushaltsplanung 2023 und vor allem für die betroffenen Mitarbeiter/innen Planungssicherheit besteht (ggf. Entfristung der Verträge), ist eine Entscheidung des Amtsausschusses zum Stellenplan möglichst frühzeitig und losgelöst vom Haushaltsbeschluss notwendig.
Veränderungen im Stellenplan
2021 = 41,75 Stellen davon 37,60 besetzt am 30.06.
2022 = 41,11 Stellen davon 38,40 besetzt am 30.06.
2023 = 42,11 Stellen (zusätzliche Stelle = ausgeschiedener LVB –ohne Personalkosten)
Abschließend wird noch einmal darauf aufmerksam gemacht, dass mit dem Entwurf des Stellenplanes 2023 nur auf das Zwischenergebnis der Fa. KUBUS zur Stellen IST-Bemessung reagiert wird. Ob, ggf. wie und wann Änderungen am Stellenplan erfolgen, wird sich nach Vorlage des endgültigen Organisationsgutachtens und der Diskussion in bzw. mit der Selbstverwaltung zeigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine Änderung zum aktuellen Ist-Zustand.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2023 zu.
Weiter stimmt der Amtsausschuss zu, dass derzeit mit zeitlich befristeten Arbeitsverträgen besetzte Stellen bzw. Stellenanteile entfristet werden. Die entsprechenden Vermerke im Stellenplan sind im vorliegenden Entwurf gestrichen bzw. noch zu streichen.
Anlage/n:
Stellenplan 2023
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 01 Stellenplan Amt 2023 Entwurf ohne Namen 2022.15.11 (59 KB) |