Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2022/284/01Amt  

Betreff: Bericht über die dem Amt zugegangenen Zuwendungen 2020 und 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
Beratungsfolge:
Amtsausschuss des Amtes Bornhöved Information
30.11.2022 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bornhöved ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss des Amtes Bornhöved Information

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Gemäß § 18 der Amtsordnung (AO) gelten die Vorschriften des Gemeinderechts für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ämter entsprechend. Nach § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung darf in diesem Fall das Amt zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Über Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen entscheidet nach § 3 der Hauptsatzung grundsätzlich der Amtsvorsteher, weil es sich dabei grundsätzlich um keine vorbehaltene Entscheidung der Amtsausschusses nach § 10 AO handelt. Dem Amtsausschuss ist aber jährlich über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, die über 50,00 EUR hinausgehen, zu berichten.

 

Aufgrund vorstehender Rechtslage werden die entsprechenden Zuwendungsgeber, die Zuwendungen und die Verwendungszwecke für die Jahre 2020 und 2021 aufgeführt:

 

2020

 

Zuwendungsgeber/in

Zuwendungsart

Zuwendung

Verwendungszweck

-/-

-/-

-/-

-/-

 

 

 

2021

 

Zuwendungsgeber/in

Zuwendungsart

Zuwendung

Verwendungszweck

-/-

-/-

-/-

-/-

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Kein Beschluss erforderlich.

 

 

 


Anlage/n:

-/-