Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2022/276/03GV  

Betreff: Bericht über die der Gemeinde zugegangenen Zuwendungen 2020 und 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Damsdorf Information
01.11.2022 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Damsdorf zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf Information
24.11.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Nach § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Über Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bis zu einem Wert von 2.500,00 EUR entscheidet nach § 2 Abs. 2 Nr. 8 der Hauptsatzung der Bürgermeister (darüber die Gemeindevertretung). Der Gemeindevertretung ist aber jährlich über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, die über 50,00 EUR hinausgehen, zu berichten.

 

Einen Sonderfall stellen Zuwendungen für Zwecke der Feuerwehr dar. Nach § 2 b Abs. 2 des Brandschutzgesetztes (BrSchG) dürfen für diese neben dem Bürgermeister auch die Wehrführung entsprechende Angebote einwerben und annehmen. Dienen solche Zuwendungen dem Brandschutz sind diese ab der genannten Wertgrenze auch der Gemeindevertretung zu berichten. Zuwendungen r das Sondervermögen „Kameradschaftskasse“ können in Damsdorf nicht geleistet werden, weil ein entsprechendes Sondervermögen nicht existiert. Somit ist auch eine Entscheidung über die Annahme r die Kameradschaftspflege durch die Wehrführung (bis zu einer bestimmten Wertgrenze) und darüber hinaus der Wehrvorstand (§ 2 b Abs. 3 BrSchG) entbehrlich. Bei der Annahme re auch festzulegen, ob die Zuwendung dem Sondervermögen oder dem Gemeindevermögen für Zwecke nach dem BrSchG zugeführt wird (§ 2 b Abs. 4 BrSchG).

 

Aufgrund vorstehender Rechtslage werden die entsprechenden Zuwendungsgeber, die Zuwendungen und die Verwendungszwecke für die Jahre 2020 und 2021 aufgeführt:

 

2020

 

Zuwendungsgeber/in

Zuwendungsart

Zuwendung

Verwendungszweck

Sven Fischer

Geldzuwendung

500,00 EUR

rderung des Feuerschutzes

 

 

2021

 

Zuwendungsgeber/in

Zuwendungsart

Zuwendung

Verwendungszweck

Dr. Volker Henschel

Geldzuwendung

1.800,00 EUR

rderung des Naturschutzes

Dr. Volker Henschel

Geldzuwendung

1.800,00 EUR

rderung des Naturschutzes

Summe

 

3.600,00 EUR

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Kein Beschluss erforderlich.

 

 

 


Anlage/n:

-/-