Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2022/167/06GV  

Betreff: Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Einrichtung einer Kinderfeuerwehr bei der FF Stocksee
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Bürgerservice Bearbeiter/-in: Tralau, Eike
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Entscheidung
08.09.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Stocksee plant die Einrichtung einer Kinderfeuerwehr. Diese Möglichkeit der Nachwuchsgewinnung wurde mit Änderung des Brandschutzgesetzes vom 15. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 489) ermöglicht.

 

Die Einrichtung einer Kinderabteilung innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr verfolgt das Ziel, bereits Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr spielerisch an die Feuerwehr heranzuführen mit der Hoffnung, dass die Kinder mit Vollendung des 10. Lebensjahres in die Jugendfeuerwehr Bornhöved od. Trappenkamp und später in die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Stocksee übertreten um somit einem eventuellen Nachwuchsproblem in den Freiwilligen Feuerwehren entgegen zu wirken. Der Schwerpunkt innerhalb der Kinderabteilung liegt im spielerischen, kreativkünstlerischen und sportlichen Inhalt, der das Bewusstsein zur Hilfsbereitschaft stärkt.

 

r die Gründung dieser Abteilung ist es zunächst erforderlich, dass die Freiwillige Feuerwehr Stocksee Ihre Satzung ändert bzw. dahingehend ergänzt, dass eine Kinderabteilung eingerichtet werden kann.

 

Die Freiwillige Feuerwehr Stocksee hat in einer Mitgliederversammlung am 05.11.2021 Ihre Satzung dementsprechend geändert.

 

Über die Hanseatische Feuerwehrunfallkasse wird nur den Mitgliedern der Feuerwehren Versicherungsschutz gewährt. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass auch die Betreuer/innen Mitglied einer Feuerwehr werden können, ohne im Besitz einer „Feuerwehrausbildung“ sein zu müssen. Sie können dann Mitglied in der Verwaltungsabteilung werden. Die Gründung einer Verwaltungsabteilung ist laut Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Stocksee bereits seit geraumer Zeit möglich.

Die Mitglieder der Verwaltungsabteilung müssen nicht feuerwehrdiensttauglich sein.

 

Nach § 8a Absatz 2 des Brandschutzgesetzes muss die Gemeindevertretung über die Bildung einer Kinderabteilung entscheiden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt gem. §8a (2) Brandschutzgesetz der Gründung einer Kinderabteilung zu.

 

 


Anlage/n: