Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2022/081/01Amt  

Betreff: Jahresabschluss 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
Beratungsfolge:
Finanzausschuss des Amtes Bornhöved Vorberatung
12.09.2023 
Sitzung des Finanzausschusses des Amtes Bornhöved ungeändert beschlossen   
Amtsausschuss des Amtes Bornhöved Entscheidung
20.09.2023 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bornhöved ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Nach § 18 Abs. 1 der Amtsordnung (AO) gelten die Vorschriften des Gemeinderechts für Ämter für die Haushalts- und Wirtschaftsführung entsprechend. Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung ist gemäß § 91 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach § 91 Abs. 1 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Weiter ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen. Die genannten Bestandteile des Jahresabschlusses bzw. die Beifügung sind dieser Vorlage als Anlage beigegefügt.

Es wird darauf aufmerksam, dass der Forderungsspiegel (Anlage des Anhangs) auch wertberichtigte Forderungen enthält. Da die Bilanz die wertberichtigte Forderungen enthält, weichen die Werte der Bilanz vom Forderungsspiegel teilweise ab (die bilanzierten Forderungen sind wegen Wertberichtigungen z. T. niedriger).

 

Nach § 92 Abs. 5 GO ist beim Amt für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss zuständig und beschließt anschließend der Amtsausschuss über den Abschluss (§ 92 Abs. 3 GO). Gemäß § 8 Abs. 1 Buchst. a) der Hauptsatzung ist der Finanzausschuss für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. Dabei kann der der Prüfungsausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten. Im Rahmen der Abschlussprüfung ist vorgesehen, keine Prüfung der Kassenbelege für das Haushaltsjahr 2020 vorzunehmen, weil in der Sitzung des Finanzausschusses am 20.11.2018 die Ausschussmitglieder der Auffassung waren auch künftig bei der Prüfung von Jahresabschlüssen grundsätzlich auf eine Belegprüfung zu verzichten (TOP 7).

 

Wegen der vorstehenden Rechtslage wird nunmehr der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 zur Prüfung und Beschlussfassung vorgelegt. Im Rahmen der Beschlussfassung ist auch die Verwendung/Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen.

 

Das Amt Bornhöved schließt das Haushaltsjahr mit einem Überschuss von 192.488,24 EUR ab und wird damit das geplante Ergebnis verbessert. Gemäß § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnis- oder Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Das Amt hat einen vorgetragenen Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.336.444,02 EUR. Dabei handelt es sich um den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag (negatives Eigenkapital). Somit ist der Ausgleich bzw. die Minderung dieses Fehlbetrages pflichtig und kann keine Zuführung zur Allgemeinen Rücklage und schon gar nicht zur Ergebnisrücklage erfolgen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Minderung des vorgetragenen Jahresfehlbetrages um 192.488,24 EUR auf 1.143.955,78 EUR.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

a) Der Amtsausschuss beschließt den durch den Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss 2020 in der vorliegenden Form.

b)  Der Amtsausschuss beschließt weiter, mit dem erwirtschafteten Jahresüberschuss den vorgetragenen Jahresfehlbetrag um 192.488,24 EUR auszugleichen bzw. zu senken. Der vorgetragene Jahresfehlbetrag mindert sich dadurch auf 1.143.955,78 EUR.

 

 

 

 


Anlage/n:

Jahresabschluss 2020

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 01 Bilanz mit Konten 2020 (492 KB)      
Anlage 2 2 01 Ergebnisrechnung 2020 (290 KB)      
Anlage 3 3 01 Finanzrechnung 2020 (320 KB)      
Anlage 4 4 01 Teilergebnisrechnungen 2020 (2653 KB)      
Anlage 5 5 01 Teilfinanzrechnung 2020 (3693 KB)      
Anlage 6 6 01 Anhang 2020 (361 KB)      
Anlage 7 7 01 Anlage 1 Anlagenspiegel 2020 (215 KB)      
Anlage 8 8 01 Anlage 2 Forderungsspiegel 2020 (98 KB)      
Anlage 9 9 01 Anlage 3 Verbindlichkeitenspiegel 2020 (111 KB)      
Anlage 10 10 01 Anlage 4 übertragene Ermächtigungen 2020 (151 KB)      
Anlage 11 11 01 Übersicht Sondervermögen 2020 (9 KB)      
Anlage 12 12 01 Lagebericht 2020 (683 KB)