Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2022/076/04GV  

Betreff: Städtebaulicher Vertrag für Windpark Gönnebek
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:FB 3.1
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek Entscheidung
24.03.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

I.

Die Denker & Wufl AG, im Folgenden Vorhabenträgerin genannt, beabsichtigt innerhalb des Vorranggebietes PR3_SEG-302 die Entwicklung und den Betrieb eines Windparks. Das Vorranggebiet teilt sich in zwei Flächen, die in dem beigefügten Lageplan als „nnebek I“ und „nnebek II“ bezeichnet werden.

 

Voraussetzung für eine Genehmigung des Vorhabens ist u.a. eine gesicherte Erschließung. Dafür sind vertragliche Regelungen zu verschiedenen Themen nötig, wie z.B. Wegenutzung und Kabelverlegung.

 

Die Gemeinde beabsichtigt, mit der Vorhabenträgerin eine städtebauliche Vereinbarung bezüglich der Planung, der Errichtung und des Betriebs der Windparks Gönnebek I und Gönnebek II zu treffen.

 

Ein Vertragsentwurf ist als Anlage beigefügt, auf den zur weiteren Begründung der Beschlussvorlage Bezug genommen wird.

 

 

II.

Im Zusammenhang mit den (inzwischen vom Oberverwaltungsgericht Schleswig für unwirksam erklärten) Teilfortschreibungen 2012 der Regionalpläne I und III zur Ausweisung von Windenergieeignungsgebieten hat die Gemeinde Gönnebek am 03.04.2014 mit der Bürgerwindpark Gönnebek GmbH & CO. KG einen städtebaulichen Vertrag über die Planung, Erschliung, Errichtung und Gestaltung eines Windparks in Gönnebek geschlossen. Der Vertragsabschluss bezog sich auf die seinerzeit im Regionalplan ausgewiesene Fläche 227.

 

Die dem städtebaulichen Vertrag vom 03.04.2014 zugrunde liegenden Planungen werden im Hinblick auf die aktuellen Planungen zur Entwicklung eines Windparks innerhalb des Vorranggebietes PR3_SEG-302 nicht zum Abschluss gebracht. Ein Interesse der Vertragsparteien an einem Fortbestand des städtebaulichen Vertrages besteht nicht mehr, so dass dieser aufgehoben werden kann.  

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Zu I: Die finanziellen Auswirkungen der städtebaulichen Vereinbarung ergeben sich aus dem Vertragsentwurf

 

Zu II: Kosten für die Aufhebung des Vertrages 03.04.2014 entstehen der Gemeinde nicht.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss der städtebaulichen Vereinbarung mit der Denker & Wulf AG bezüglich der Planung, der Errichtung und des Betriebs des Windparks Gönnebek I und Gönnebek II zu.
  2. Die Gemeindevertretung beschließt, dass der mit der Bürgerwindpark Gönnebek GmbH & Co. KG geschlossene städtebauliche Vertrag vom 03.04.2014 aufzuheben ist.

 

 

 


Anlage/n:

Vertragsentwurf mit Anlagen

Lagepläne

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022-03-09_Städtebaul.Vereinbarung_Goennebek (549 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 1_Lageplan (826 KB)      
Anlage 3 3 2022-03-09 Gönnebek 1 mit Flurstücken (1302 KB)      
Anlage 4 4 2022-03-09_Gönnebek 2 mit Flurstücken (1212 KB)