Vorlage - VO/2022/068/02GV
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Sachverhalt:
Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsausführung nach den Grundsätzen der Doppik ist gemäß § 95 m Abs.1 der Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach § 95 m Abs. 1 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Weiter ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen.
Nach § 95 n Abs. 5 GO ist bei der Gemeinde Bornhöved für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss der Gemeindevertretung zuständig und anschließend beschließt gem. § 95 n Abs.3 GO die Gemeindevertretung über den Abschluss.
Gem. § 4 Abs. 1 Buchstabe b) der Hauptsatzung der Gemeinde Bornhöved ist der Finanzausschuss für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. Dabei kann der Prüfungsausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten (§95 n Abs. 1 GO).
Wegen der vorstehenden Rechtlage wird nunmehr der Jahresabschluss für das HH 2020 zur Prüfung und zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Rahmen der Beschlussfassung ist auch über die Verwendung/Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen (§ 95 n Abs. 3 GO)
Finanzielle Auswirkungen:
Feststellung eines Jahresfehlbetrages in Höhe von 431.556,24 €, welcher nach Verrechnung des vorgetragenen Jahresüberschusses in Höhe von 231.085,01 € mit einem Bestand in Höhe von 200.471,23 € ins Folgejahr vorzutragen ist.
Beschlussvorschlag:
a) Die Gemeindevertretung beschließt den durch den Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss für Haushaltsjahr 2020 in vorliegender Form.
b) Die Gemeindevertretung beschließt weiter den erwirtschafteten Jahresfehlbetrag mit dem aus den Vorjahren vorgetragenen Jahresüberschusses zu Verrechnen und ins Folgejahr einen Fehlbetrag in Höhe von 200.471,23 € vorzutragen.
Anlage/n:
Jahresabschluss 2020 mit Anhang und Lagebericht