Vorlage - VO/2022/054/09SV
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Sachverhalt:
Im Rahmen der Baumkontrolle im 1. Halbjahr 2021 auf dem Gelände des Sventana Schulverbandes wurde u.a. die Umsturzgefahr dreier Kopflinden auf dem Schulhof der Grundschule festgestellt. Die Fällung dieser Linden stellte einen genehmigungspflichtigen Eingriff dar. Die Fällgenehmigung wurde von der unteren Naturschutzbehörde mit Bescheid vom 27.05.2021 erteilt, welche als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügt ist. Daraus ging als Auflage hervor, dass die Baumbeseitigungen u.a. wie folgt zu kompensieren sind:
- Neupflanzung von 3 standortheimischen Laubbäumen in Baumschulqualität
- Stammumfang: 14-16 cm
- Fachgerechte Pflege gem. ZTV-Baumpflege
Da die Beseitigung der Kopflinden durch den Bauhof erst im Oktober 2021 erfolgte, wurde eine Verlängerung der im Bescheid gesetzten Frist (28.02.2022) für die Ausgleichsmaßnahme beantragt.
Die Beschaffung der Pflanzen muss ausgeschrieben werden. Es ist daher über die Baumart der neu zu pflanzenden Bäume zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
Ca. 2000 € - Finanzmittel stehen in ausreichender Höhe unter dem Konto 211000.5211000 zur Verfügung. Der geschätzte Betrag beruht auf Erfahrungswerte und eine Preisrecherche im Internet.
Beschlussvorschlag:
Die Schulverbandsversammlung beschließt die Ausschreibung der Beschaffung von drei Laubbäumen gem. Auflage des Bescheides der unteren Naturschutzbehörde vom 27.05.2021. Die Pflanzarbeiten führt der Bauhof der Gemeinde Bornhöved durch.
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Fällgenehmigung UNB (2460 KB) |