Vorlage - VO/2022/038/02GV
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Sachverhalt:
Aus Anlass einer Abfrage des Sozialausschussvorsitzenden S. Ehlers vom 04.10.2021 haben die Vereine in der Sitzung des Sozialausschusses am 26.10.2021 die nachfolgenden Anträge gestellt:
- Antrag des Fördervereins Alte Schmiede Bornhöved.
Zuschusshöhe: 2.500, -- €
- Jazzfrühschoppen: Übernahme Honorar ca. 400 Euro wie bisher und GEMA-Gebühren (ca. 50 Euro) und Schankerlaubnis
- Kaffeeklatsch (mit Seniorenbeirat): Übernahme Honorar ca. 300 Euro und GEMA-Gebühren (ca. 50 Euro) und ggf. Schankerlaubnis
- Kunstforum (mit Gemeinde): Übernahme der Gestaltungs- und Druckkosten wie bisher und Schankerlaubnis
- Sommerkino: Lizenzgebühren wie bisher und GEMA (ca. 100 Euro)
- Dorfgeschichten (mit Gemeinde): neues Format mit umliegenden Gemeinden, Übernahme der Bewirtung (ca. 100 Euro), ggf. GEMA (ca. 50 Euro) und ggf. Schankerlaubnis
- SE-Kulturtage (mit Gemeinde und Kreis): Übernahme ggf. GEMA (ca. 50 Euro) und Schankerlaubnis
- Wohnzimmerkonzert: Übernahme Honorar ca. 250 Euro und GEMA-Gebühren (ca. 50 Euro) und Schankerlaubnis
- Gedichte und Geschichten (mit Seniorenbeirat): Übernahme ggf. GEMA (ca. 50 Euro) und Schankerlaubnis
- Adventsmarkt (mit Gemeinde und Wirtschaftsförderungsverein): Übernahme Schankerlaubnis und Straßenabsperrung sowie Müllentsorgung
- Antrag des Seniorenbeirates
Zuschusshöhe: 1.000, -- €
- Bürobedarf und kleinere Events
- Antrag des Musikzuges Sventana e. V.
Zuschusshöhe: 7.500,-- €
- Uniformierung des Nachwuchses, 15 Uniformen pro Stück € 500 €
- Antrag auf Einrichtung einer Kinderfeuerwehr in 2022
- Bereitstellung von Haushaltsmitteln für 2022 2.000,-- €
Finanzielle Auswirkungen:
Die HHMittel sind im HHPlan 2022 berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Bezuschussung der o.g. Vereine in der beantragten Höhe unter der Voraussetzung, dass
- die Mittel zweckgebunden sind und als Anteilsfinanzierung zur Verfügung gestellt werden,
- die Finanzierung gesichert ist,
- Zahlungen nur auf geleistete Ausgaben angewiesen werden und
- die Zuwendung zurückgezahlt werden muss, wenn der Nachweis zweckentsprechender wirtschaftlicher Verwendung nicht erbracht worden ist.
Anlage/n: