Vorlage - VO/2022/037/04GV
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Sachverhalt:
Gemäß § 2a Abs. 3 Brandschutzgesetz haben die Freiwilligen Feuerwehren, in denen die vorhandenen Kameradschaftskassen als Sondervermögen der Gemeinde eingestuft sind, jährlich einen Einnahme- und Ausgabeplan zu erstellen. Über diesen muss von der Gemeindevertretung beraten und abgestimmt werden.
Der Einnahme- und Ausgabeplan für das Jahr 2022 liegt auch bereits vor, so dass über diesen abgestimmt werden kann.
Etwaige Unstimmigkeiten bestehen nicht, so dass diesem verwaltungsseitig zugestimmt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | EA Plan FF Gönnebek 2022 (130 KB) |