Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2022/026/07GV  

Betreff: Jahresabschluss 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Maren Lemberger
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Lemberger, Maren
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Tarbek Vorberatung
29.03.2022 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Tarbek ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek Entscheidung
29.03.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung nach den Grundsätzen der Doppik ist gemäß § 95 m Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach § 95 m Abs. 1 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Weiter ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen.

Nach § 95 n Abs. 5 GO ist bei der Gemeinde Tarbek r die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss der Gemeindevertretung zuständig und beschließt anschließend die Gemeindevertretung über den Abschluss (§ 95 n Abs. 3 GO). Gemäß § 3 Abs. 1 Buchst. b) der Hauptsatzung der Gemeinde Tarbek ist der Finanzausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig. Dabei kann der Prüfungsausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten (§ 95 n Abs. 1 GO).

Wegen der vorstehenden Rechtslage wird nunmehr der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 zur Prüfung und zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Rahmen der Beschlussfassung ist auch über die Verwendung/Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen (§ 95 n Abs. 3 GO).

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Feststellung des Jahresüberschusses in Höhe von 234.799,72 € und Erhöhung sowohl der Ergebnis- als auch der Allgemeinen Rücklage.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

a) Die Gemeindevertretung beschließt den durch den Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 in vorliegender Form.

 

b) Die Gemeindevertretung beschließt weiter den erwirtschafteten Jahresüberschuss in Höhe von 234.799,72 wie folgt zu nutzen:

  1. Erhöhung der Ergebnisrücklage auf 125.767,88 €; Umbuchungsbetrag: 13.264,78 €

  2. Erhöhung der Allgemeinen Rücklage auf 602.649,73 €; Umbuchungsbetrag:221.534,94 €

 

 


Anlage/n:

 

Jahresabschluss 2020 mit Anhang und Lagebericht

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Deckblatt (112 KB)      
Anlage 2 2 07 Bilanz 2020 FINAL (149 KB)      
Anlage 3 3 07 ER 2020 FINAL (108 KB)      
Anlage 4 4 07 FR 2020 FINAL (142 KB)      
Anlage 5 5 07 Anhang 2020_final (321 KB)      
Anlage 6 6 07 Anlagespiegel 2020 (214 KB)      
Anlage 7 7 forderungsuebersicht (96 KB)      
Anlage 8 8 verbindlichkeitsuebersicht (107 KB)      
Anlage 9 9 Anlage 4 (65 KB)      
Anlage 10 10 Anlage 5 2020 (162 KB)      
Anlage 11 11 07 Lagebericht 2020 (656 KB)      
Anlage 12 12 07 Teilergebnisrechnungen 2020 (1335 KB)      
Anlage 13 13 07 Teilfinanzrechnungen 2020 (1885 KB)