Vorlage - VO/2022/025/09SV
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Sachverhalt:
In der Sitzung des Finanzausschusses des Schulverbandes Sventana Bornhöved am 15.11.2021 wurde ein erster Haushaltsentwurf 2022 (Vorlage VO/2021/306/09SV) beraten. In dieser Sitzung wurde sich darauf verständigt die Stelle „EDV“ (Nr. 25 Stellenplan) nicht auf 1,00 sondern auf 0,50 zu erhöhen. Ein Empfehlungsbeschluss zum Haushalt 2022 wurde nicht gefasst und soll im Januar 2022 eine weitere Haushaltsberatung stattfinden.
In der Sitzung der Schulverbandsversammlung am 16.12.2021 wurde beschlossen, die Heizungs- und Lüftungsanlage der Schulsporthalle zu erneuern und soll die Finanzierung im Haushalt 2022 sichergestellt werden. Die Investitionskosten werden auf 900.000 bis 1.000.000 EUR geschätzt und es liegt eine Förderzusage über 500.000 EUR vor.
Die vorstehenden Änderungen wurden in den nun vorliegenden Haushaltsentwurf eingearbeitet. Durch die geringere Anhebung der EDV-Stelle sinken die Personalaufwendungen leicht. Für die Erneuerung der Heizungs- und Lüftungsanlage wurden die Investitionskosten von 600.000 EUR auf 950.000 EUR erhöht. Die bewilligte Zuweisung für diese Maßnahme von 500.000 EUR wurde für das Haushaltsjahr 2023 eingeplant, weil diese Zuweisung für 2022 nicht mehr erwartet wird.
Da in der Schulverbandsversammlung auch besprochen wurde, dass die Stellenplanänderung (Bereich IT) im Rahmen der Haushalts- und Stellenberatung in der nächsten Sitzung des Finanzausschusses beraten werden soll (nach Möglichkeit in Anwesenheit von Herrn Hopfinger), ist Herr Hopfinger zu dieser Sitzung des Finanzausschusses auch eingeladen. Vorab wird mitgeteilt, dass die Stelle IT im Stellenplan mit 9 b ausgewiesen ist.
Wegen der Finanzierung der zusätzlichen Investitionskosten wurde im Haushaltsentwurf eine Investitionsumlage von 350.000 EUR eingeplant. Dieses ist aber nicht zwingend und es kann eine Finanzierung auch über eine Darlehensaufnahme oder einer Mischform erfolgen. Nachfolgend werden Beispiele für Finanzierungsformen aufgeführt:
a) Investitionsumlage
Betrag | Verteilungsschlüssel (Verbandsschüler/innen) | Betrag je Schüler/in |
350.000,00 EUR | 395 | 886,08 EUR |
b) Darlehen
Betrag | Tilgung (30 Jahre) | Zinsen (Schätzung = 1,60 %) |
350.000,00 EUR | 11.666,67 EUR | anfänglich 5.600,00 EUR |
Betrag | Verteilungsschlüssel (Verbandsschüler/innen) | Betrag je Schüler/in |
11.667,67 EUR | 395 | 29,54 EUR |
5.600,00 EUR | 395 | 14,18 EUR |
17.267,67 EUR | Summe | 43,72 EUR |
c) Mischform
Bei einer Mischfinanzierung zwischen Investitionsumlage und Darlehensaufnahme ergeben sich je 100.000 EUR folgende Änderungen gegenüber einer vollständigen Finanzierung über eine Umlage:
Investitionsumlage | Tilgung (30 Jahre) | Zinsen (Schätzung = 1,60 %) |
-100.000,00 EUR (- 253,16 EUR/Schüler/in) | 3.333,33 EUR (8,44 EUR/Schüler/in) | 1.600,00 EUR (4,05 EUR/Schüler/in) |
Umlage | Umlage je Schüler/in | Tilgung je Schüler/in | Zinsen je Schüler/in | Summe je Schüler/in |
350.000 EUR | 886,08 EUR |
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| 886,08 EUR |
250.000 EUR | 632,91 EUR | 21,10 EUR | 10,13 EUR | 664,14 EUR |
150.000 EUR | 379,75 EUR | 12,66 EUR | 6,08 EUR | 398,49 EUR |
50.000 EUR | 126,58 EUR | 4,22 EUR | 2,03 EUR | 132,83 EUR |
Da abgesehen von der Änderung des Stellenplans in der Sitzung des Finanzausschusses am 15.1.2021 keine Änderungswünsche zum Haushaltsentwurf mitgeteilt wurden, wird, neben einer möglichen Änderung des Stellenplans, die Finanzierung der zusätzlichen Investitionskosten der entscheidender Punkt in der Sitzung des Finanzausschusses sein.
Weiter wurden in den neuen Haushaltsentwurf die (geschätzten) Änderungen bei den Abschreibungen und den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten berücksichtigt. Die Erneuerung der Heizungs- und Lüftungsanlage wurde dabei aber nicht berücksichtigt, weil davon ausgegangen wird, dass diese Maßnahme erst zum Jahresende abgeschlossen sein wird und die Zuwendung auch erst Ende 2022 bzw. in 2023 gezahlt wird.
Schulverbandsumlage
Die Schulverbandsumlage für den lfd. Betrieb ist so gerechnet, dass der Haushalt ausgeglichen ist und kein Jahresfehlbetrag entsteht. Dadurch entsteht zwar ein Finanzmittelabfluss von fast 500.000 EUR, dieser kann aber nach der mittelfristigen Finanzplanung im Folgejahr ausgeglichen werden. Dieser hohe Finanzmittelabfluss wird aber auch dazu führen, dass der Schulverband in 2022 Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse des Amtes haben wird, da ein Finanzmittelbestand von 500.000 EUR nicht mehr vorhanden ist.
Mit den vorgenommenen Änderungen (Personalkosten, AfA/Sonderposten und zusätzliche Investition) verändert sich die Schulverbandsumlage je Verbandsschüler/in wie folgt:
Schulverbandsumlage (gesamt) | ||
2021 | 2022 1. Entwurf | 2022 2. Entwurf |
2.934,77 EUR | 3.887,34 EUR | 4.679,24 EUR |
Der Stellenplan enthält nun 19,68 Stellen. Das sind 0,5 Stellen weniger als nach dem 1. Haushaltsentwurf und 2,24 Stellen mehr als im Vorjahr.
Im Übrigen wird auf die beigefügten Anlagen und die Vorlage zur Sitzung vom 15.11.2021 verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Haushalt ist ausgeglichen, ohne dass ein Jahresüberschuss erwirtschaftet wird.
Es entsteht ein Finanzmittelabfluss von 494.700 EUR
Teilumlage lfd. Betrieb = 1.467.100 EUR
Teilumlage Finanzierung = 31.200 EUR
Teilumlage Investitionen = 350.000 EUR
Schulverbandsumlage = 1.848.300 EUR
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Schulverbandsversammlung den Haushalt 2022 in der als Vorlage verteilten Form mit den in dieser Sitzung besprochenen Änderungen zu beschließen.
Anlage/n:
Ergebnis- und Finanzplan 2022
Verteilung Schulverbandsumlage auf die Mitglieder
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 09 Ergebnis- Finanzplan Entwurf 2 (431 KB) | ||||
2 | 09 Berechnung Schulverbandsumlage 2022 (350 KB) |