Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2022/005/04GV  

Betreff: 1. Kreditaufnahme aus der Kreditermächtigung für das Haushaltsjahr 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Maren Lemberger
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Lemberger, Maren
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek Entscheidung
24.03.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek geändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Gönnebek Vorberatung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Gönnebek hat für das Haushaltsjahr 2021 eine Kreditermächtigung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 651.200 €. Aus dieser Ermächtigung wurden bisher keine Kredite aufgenommen.

 

Der Stand der liquiden Mittel der Gemeinde Gönnebek zum 04.01.2022 beläuft sich auf 24.072,31 €, um die Liquidität kurz-/ und mittelfristig sicherstellen zu können sollte der Bestand durch eine Kreditaufnahme aus der o.g. Ermächtigung erhöht werden.

 

Seitens der Verwaltung wird eine Aufnahme in Höhe von 215.000 € empfohlen.

Die Empfehlung beruht auf folgenden Eckdaten und der darauffolgenden Rechnung.

 

Saldo aus Investitionstätigkeit in 2021 (Stand 04.01.2022) beläuft sich auf - 404.333,91 € (Auszahlungen in Höhe von 699.206,04 € - Einzahlungen in Höhe von 294.872,13 €).

 

Der Haushaltsentwurf für 2022 plant eine Kreditaufnahme in Höhe von 451.100 € was auch dem höchstmöglichen Betrag der Kreditermächtigung für 2022 entspricht. Trotz dieser Kreditaufnahme ist ein Finanzmittelabfluss in 2022 in Höhe von 164.200 € geplant.

 

Die langfristige Finanzplanung sieht auch für 2023 einen Finanzmittelabfluss in Höhe von 71.400 € vor

 

Stand liquider Mittel 04.01.2022

24.072,31 €

./. Finanzmittelsaldo 2022

615.300 €

+ Kreditaufnahme 2022

451.500 €

./. Finanzmittelsaldo 2023

71.400 €

 

-211.127,69 €

 

Die empfohlene Summe wird aller Voraussicht die kurz- und mittelfristige Liquidität sicherstellen, obwohl diese unter der Summe der Kreditermächtigung und unter dem tatsächlichen Saldo aus Investitionstätigkeit im Jahr 2021 liegt.

 

Aufgrund der Langfristigkeit der in 2021 durchgeführten Investitionsmaßnahmen (Radwegebau, Wiederbelebung Klärteich und den Erwerb von Finanzanlagen (SH-Netz)) und aufgrund des aktuell niedrigen Zinsniveaus sollte eine möglichst lange Laufzeit und Zinsbindung von mind. 20 Jahren vereinbart werden.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei einer Laufzeit und Zinsbindung von 20 Jahren und einem angenommenen Jahreszinssatz von 0,800 % sind jährliche Ratenzahlungen (Tilgung und Zinsen) in Höhe von 11.700 € einzuplanen. Insgesamt wird eine Zinsbelastung von ca. 18.100 € anfallen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufnahme eines Kredites in Höhe von 215.000 € und ermächtigt den Bürgermeister zum Abschluss eines entsprechenden Kreditvertrages mit eine Laufzeit und Zinsbindung von 20 Jahren.

 

 

 


Anlage/n:

 

Vorläufige Finanzrechnung 2021

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Finanzrechnung 2021 (309 KB)