Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2021/295/07GV  

Betreff: Regelung der Oberflächenentwässerung in der Dorfstraße (L 69)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Georg BickelAktenzeichen:FB 3.3
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Bickel, Georg
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek Entscheidung
07.12.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Aus gegebenem Anlass und der mittlerweile mehrfachen Überflutung von privaten Flächen, hervorgerufen infolge Rückstau in der Regenwasserkanalisation aus dem anfallenden RW der öffentlichen Flächen, ist hier dringend Abhilfe zu schaffen, da die Gemeinde entsprechend dem WHG § 30 Satz 1 zur Abwasserbeseitigung (hierzu zählt auch das Oberflächenwasser) im Rahmen der Selbstverwaltung verpflichtet ist. Straßenbaulastträgerin für die Straßenentwässerungseinrichtungen ist für die Ortsdurchfahrt die Gemeinde, auch wenn es sich um eine Landesstraße handelt (§ 12 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz).

 

In § 34 WHG ist geregelt, dass die Abwasseranlagen nach den Regeln der Technik zu bauen und zu betreiben sind, was eben auch eine ausreichende Dimensionierung/ Einhaltung der Überflutungs- Überstaufähigkeiten bedeutet.

 

Es haben sich bei einem vor Ort Termin mehrere Möglichkeiten aufgezeigt, dies zu realisieren.

Folgende Varianten wären möglich:

 

Variante 1: Erneuerung der Hauptleitung bis zum vorhandenen Regenversickerungsbecken in dem Trappenkamper Weg. Die hierbei entstehenden Kosten hätte zu 100% die Gemeinde zu tragen, da das Land an den Kosten der erstmaligen Herstellung anteilig beteiligt war.

Die hierbei entstehenden Kosten werden auf ca.650.000€ geschätzt.

 

Variante 2: Bau einer Notüberlaufleitung über private Flächen bis zum Alt Erfrader Weg und dort Einleitung in den bestehenden Entwässerungsgraben. Hierzu wäre auch ein Sandfang und Ölabscheideanlage mit einzubauen, um Sorge zu tragen, dass verschmutztes Wasser in den Graben eingeleitet werden kann. Für die ca. 220 m lange Entwässerungsleitung einschl. Sandfang und Ölabscheider sind Kosten in Höhe von ca. 175.000 € zu erwarten. Hierzu muss aber mit den Grundstückseigentümern eine Baulast oder Grundlasteintragung vereinbart werden.

 

Variante 3: Bau einer Notüberlaufleitung sowie eines Regenversickerungsbeckens auf privaten Flächen. Eine grobe Schätzung hat ergeben, dass für den Bau eines Regenversickerungsbeckens eine Fläche von ca. 600m² von dem Grundstückseigentümer erstanden werden, sowie eine Grundlast auf einer weiteren Fläche für die Notüberlaufleitung eingetragen werden muss.

r diese Variante sind Kosten in Höhe von ca. 215.000€ zu erwarten.

 

Da die o.g. Varianten auf keinerlei hydraulischer Berechnungen sowie erforderlichen Abstimmungen mit der Genehmigungsbehörde des Kreises beruhen, sollte ein Ingenieurbüro mit der Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes beauftragt werden. Vorab ist mit der Wasserbehörde die Ist-Situation zu betrachten sowie eine Kanalverfilmung der bestehenden (wie sich gezeigt hat nicht ausreichend dimensionierten) Regenwassersammelleitung zu beauftragen

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

r die Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes ist mit Kosten in Höhe von 3.000,00 EUR             zu rechnen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Oberflächenentwässerung der öffentlichen Flächen in der Dorfstraße nach den allg. Regeln der Technik zu sanieren. Mit der Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes ist ein Ingenieurbüro zu beauftragen.

Die erforderlichen Finanzmittel für die Erarbeitung des Sanierungskonzeptes sind im Haushalt 2022 zu veranschlagen.

 

 

 

 


Anlage/n: