Vorlage - VO/2021/260/02GV
|
|
Sachverhalt:
Zur Deckung des Bedarfs an Wohnbaugrundstück sollen mit dem Bebauungsplan Nr. 25 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes westlich des "Kornkampes" sowie des Baugebietes "Himmelsblick", östlich des Kleingartengeländes und nördlich der Straße "An den Kleingärten“ geschaffen werden. Einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss hat die Gemeindevertretung am 15.04.2021 gefasst.
Aufgrund des von der Gemeindevertretung am 01.07.2021 genehmigten Vorentwurfs des Bebauungsplanes wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bitte ich der beigefügten Abwägungstabelle zu entnehmen.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde eine Verlegung der Zufahrt angeregt.
Der Bauausschuss entscheidet über die weitere Berücksichtigung der Stellungnahmen und Anregungen. Den von dem Planungsbüro erarbeiteten Abwägungsvorschlag bitte ich der Abwägungstabelle zu entnehmen.
Weiterhin hat das Planungsbüro zu der Planzeichnung eine Alternative erarbeitet, die die Einfahrt in das Baugebiet über den vorhandenen Weg zum Kleingartengelände vorsieht.
In dem nun folgenden Verfahrensschritt werden die vom Bauausschuss geprüften und genehmigten Entwurfsunterlagen zur Auslegung bestimmt und die Behörden und Träger der öffentlichen Belange über die Auslegung informiert und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Entwurfsunterlagen sind der Beschlussvorlage beigefügt. Zur weiteren Begründung wird darauf Bezug genommen. Der Punkt der externen Ausgleichsfläche ist noch offen und wird zur Sitzung nachgereicht.
Nach der Hauptsatzung der Gemeinde Bornhöved sind die verfahrensleitenden Beschlüsse in Bauleitplanverfahren dem Bauausschuss übertragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten des Bauleitplanverfahrens sind Teil der Gesamtmaßnahme der Entwicklung und Erschließung des Baugebietes.
Beschlussvorschlag:
1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 hat der Bauausschuss mit dem in der Abwägungstabelle genannten Ergebnis geprüft.
Über die Anregung der Privatperson in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, die die Verlegung der Zufahrt zum Baugebiet vorsieht, hat der Bauausschuss ebenfalls beraten und dazu folgendes entschieden:
Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 für das Gebiet westlich des "Kornkampes" sowie des Baugebietes "Himmelsblick", östlich des Kleingartengeländes und nördlich der Straße "An den Kleingärten“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt, ggf. mit folgenden Änderungen gebilligt: ...
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Anlage/n:
Abwägungstabelle
Planzeichnung mit Alternative
Textliche Festsetzung
Begründung