Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2021/225/10GV  

Betreff: Projektaufruf "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren"
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
19.08.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) fördert innovative Konzepte zur Stärkung der Resilienz (Widerstandkraft) und Krisenbewältigung in Städten und Gemeinden mit dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“. Bis zum 17.09.2021nnen Projektvorschläge für innovative Konzepte und Handlungsstrategien zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung eingereicht werden.

 

Der Bund möchte im Rahmen dieses Bundesprogramms den Kommunen modelhaft bei der Erarbeitung von innovativen Konzepten und Handlungsstrategien und deren teilweiser Umsetzung fördern. Ziel ist es, Kommunen bei der Bewältigung akuter und auch struktureller Problemlagen in den Ortszentren zu unterstützen. Dabei ist eine sinnvolle Verzahnung mit der Städtebauförderung beabsichtigt und sollen Kommunen unterschiedlicher Größenklassen gefördert werden.

 

Das Förderprogramm hat ein Volumen von 250 Mio. EUR und die Förderquote beträgt 75 %. Die Mindesthöhe des Bundeszuschusses beträgt 200.000 EUR, wobei nur ein relativ geringer Betrag für baulich-investive Maßnahmen von 30 % vorgesehen ist. Ein förderfähiges Vorhaben muss somit mindestens ein Volumen von 266.666,67 EUR haben und der baulich-investive Anteil darf dann max.80.000 EUR betragen. Der Gemeindeanteil würde sich somit auf mindestens 66.666,67 EUR belaufen.

 

Wichtig sind bei den Fördergegenständen u. a.

 

-          die Aktvierung breit angelegter Akteurskooperationen,

-          neue bzw. angepasste Beteiligungsformate zur Stärkung der Teilhabe,

-          städtebauliche und immobilienwirtschaftliche Themen und

-          die Verknüpfung mit anderen für die städtebauliche Weiterentwicklung relevanter Querschnittsaufgaben (z. B. Aufwertung urbaner Freiräume, Grün in der Stadt).

 

Zu den Fördergegenständen gehören u. a.

 

-          die Erarbeitung von innovativen Konzepten und Handlungsstrategien zur Bewältigung des Strukturwandels in Ortszentren,

-          Machbarkeitsstudien, Beratungsleistungen, Gutachten, Planungen für die Aufwertung und Nachnutzung der vom Wandel betroffenen Standorten

-          der Zwischenerwerb für die Dauer von drei Jahren bei Immobilien, die durch Lage oder Erscheinungsbild eine besondere Bedeutung für das Zentrum haben,

-          Maßnahmen des Innenstadtmarketings und der Öffentlichkeitsarbeit und

-          geringfügige baulich-investive Maßnahmen (z. B. Umgestaltungen/Aufwertung von Gebäuden, Plätzen und Freiflächen)

 

Antragsberechtigt sind nur Städte und Gemeinden mit bestehenden oder drohenden Problemlagen in ihren Zentren und jede berechtigte Kommune kann nur eine Interessenbekundung einreichen (zweistufiges Verfahren) und die Projekte müssen bis 31.08.2025 abgeschlossen sein.

 

Das Ortszentrum der Gemeinde Trappenkamp dürfte durch das Fördergebiet im Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt und Ortsteilzentren“ hinreichend bestimmt sein und das Integrierte Entwicklungskonzepte (IEK) zeigt in diesem Bereich verschiedene erhebliche Entwicklungsdefizite auf. Die Gemeinde Trappenkamp wäre somit berechtigt zu dem Projektaufruf eine Interessenbekundung einzureichen.

 

Im IEK dürften die Bereiche „Ladenzeile“ (Kieler Straße) mit dem angrenzenden Bereich Am Markt und die Alte Ladenzeile“ (Gablonzer Straße) mit dem angrenzenden Sudetenplatz als Entwicklungsgebiete enthalten sein. Dieser insgesamt zusammenhängende Bereich enthält einige Herausforderungen bei einer städtebaulichen Verbesserung, weil relativ viele private Eigentümer (Aktivierung breit angelegter Akteurskooperationen) und eine Grünfläche in zentraler Lage vorhanden ist.

 

Es wäre denkbar mit dem neuen Förderprogramm konkrete innovative Konzepte und Handlungsstrategien ggf. unter Hinzuziehung von weiteren Beratungsleistungen (Gutachten, Planungen, Machbarkeitsstudien) für den gesamten Bereich Kieler Straße und Gablonzer Straße (bis Erfurter Straße) zu erarbeiten. Dabei sollten natürlich die Erkenntnisse des IEK und der durchgeführten Workshops berücksichtigt werden. Weiter könnte eine teilweise Umsetzung (z. B. Veränderung des Sudetenplatzes) im Rahmen dieses Programms vorgenommen werden. Eine weitergehende Umsetzung des konkreten Konzeptes/der Handlungsstrategie könnte im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms beabsichtigt werden.

 

Eine konkrete Kostenschätzung wurde bislang nicht vorgenommen. Es wird aber davon ausgegangen, dass die Kosten für ein konkretes Konzept bzw. eine konkrete Handlungsstrategie (mit ggf. erforderlichen Gutachten, Planungen u. ä.) durchaus 300.000 EUR erreichen und überschreiten können und mit baulich-investiven Maßnahmen von 120.000 EUR bereits eine teilweise Umsetzung und Aufwertungen erreicht werden kann.

 

Es werden relativ hohe Planungskosten erwartet, weil nach telefonischer Auskunft des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (ausführende Stelle) auch Ausführungsplanungen förderfähig sind. Sollte z. B. der Straßenzug Kieler Straße, Am Markt Gablonzer Straße in diesem Projekt neugestaltet werden (Gestaltungsplanung), wäre auch die dafür erforderliche Ausführungsplanung förderfähig. Wenn dieser Straßenzug baulich umgestaltet werden würde,rften Baukosten von 1 Mio. nicht auskömmlich sein und die dafür erforderliche Ausführungsplanung dürfte etwa 15 % der Baukosten betragen.

 

Ein Nachweis über den kommunalen Finanzierungsanteil (Beschluss der Gemeindevertretung) ist erst in der zweiten Verfahrensstufe (Antragsverfahren) erforderlich.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine (vorerst)

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Trappenkamp  nimmt an dem Interessenbekundungsverfahren zum Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ mit einem Projekt zur Erarbeitung eines Innovativen Konzeptes bzw. einer Handlungsstrategie zur Resilienz und Krisenbewältigung in Gemeinden mit ggf. erforderlichen Machbarkeitsstudien, Beratungsleistungen, Gutachten und Planungen für den Straßenzug Kieler Straße, Am Markt, Gablonzer Straße (bis Erfurter Straße) und den unmittelbar angrenzenden Flächen teil.

 

 

 


Anlage/n:

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