Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2021/220/10GV  

Betreff: Zustimmung zum Einzelhandelskonzept in der Fassung der Teilfortschreibung der Gemeinde Bornhöved vom 15.04.2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Carmen Kech
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Kech, Carmen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Ortsentwicklung der Gemeinde Trappenkamp Vorberatung
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
19.08.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Wie hinreichend bekannt ist, ist die Gemeinde Bornhöved ebenso wie die Gemeinde Trappenkamp in dem Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen worden.

 

Im Rahmen dessen war es erforderlich, dass die Gemeinde Bornhöved ein Einzelhandels-konzept erstellen lässt, das 2018/2019 von der GMA entwickelt wurde.

 

Die Gemeindevertretung Bornhöved hat in ihrer Sitzung am 29.08.2019 den Entwurf des Einzelhandelskonzeptes vom 23.01.2019 nicht beschlossen.

 

Im weiteren Verlauf wurde eine Teilfortschreibung des vorliegenden Entwurfes des Einzelhandelskonzeptes von der GMA erstellt. Die Teilfortschreibung vom 15.04.2021 hat die Gemeindevertretung Bornhöved am 17.06.2021 beschlossen. Da die Gemeinden Bornhöved und Trappenkamp ein gemeinsames Unterzentrum bilden, ist zusätzlich die Zustimmung der Gemeinde Trappenkamp erforderlich.

 

In der Sitzung des Arbeitsausschusses Unterzentrum Bornhöved/Trappenkamp am 14.07.2021 ist die Angelegenheit erörtert worden. 

 

Seitens der Gemeinde Trappenkamp wird es als problematisch gesehen, dass die angestrebte Erweiterung des EDEKA-Marktes im Gutachten mit einer ungenauen Angabe der Größe der Verkaufsfläche von „mindestens 1.500 qm“ genannt wird. Mit dieser Angabe ist eine Verkaufsfläche nach oben nicht begrenzt. Vor dem Hintergrund des gemeinsamen Abstimmungsgebotes innerhalb des Unterzentrums ist aus Sicht der Gemeinde eine konkrete Angabe der Verkaufsfläche erforderlich. Der übrige Inhalt des Konzeptes erscheint für die Gemeinde Trappenkamp unkritisch.

 

Die Gemeinde Trappenkamp wünscht in der Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes eine konkretere Begrenzung der Verkaufsfläche des EDEKA-Marktes.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

-

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung stimmt dem Einzelhandelskonzept in der Fassung der Teilfortschreibung der Gemeinde Bornhöved vom 15.04.2021 mit der Änderung zu, dass in dem Konzept die Verkaufsfläche für den Verkaufsmarkt EDEKA-Gothmann auf max. 1.500 m² begrenzt wird.

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

 

Entwurf Einzelhandelskonzept der Gemeinde Bornhöved vom 23.01.2019

Teilfortschreibung Einzelhandelskonzept der Gemeinde Bornhöved vom 15.04.2021

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Einzelhandelskonzept Bornhöved_EHK_KST_190218 (10179 KB)      
Anlage 2 2 Bornhöved_Teilfortschreibung EHK 2021 (1246 KB)