Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2021/218/10GV  

Betreff: Jahresabschluss 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Trappenkamp Vorberatung
16.08.2021 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
19.08.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung ist gemäß § 95 m Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach § 95 m Abs. 1 GO und § 44 Abs. 1 GemHVO-Doppik aus der Ergebnisrechnung (§ 45 GemHVO-Doppik), der Finanzrechnung (§ 46 GemHVO-Doppik), den Teilrechnungen (§ 47 GemHVO-Doppik), der Bilanz (§ 48 GemHVO-Doppik) und dem Anhang (§ 51 GemHVO-Doppik). Weiter ist nach § 44 Abs. 2 GemHVO-Doppik) dem Jahresabschluss ein Lagebericht (§ 52 GemHVO-Doppik) beizufügen. Die genannten Bestandteile des Jahresabschlusses und die angehrte Beifügung sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Nach § 95 n Abs. 5 GO ist bei der Gemeinde Trappenkamp für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss der Gemeindevertretung zuständig und beschließt anschließend die Gemeindevertretung über den Abschluss (§ 95 n Abs. 3 GO). Gemäß § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung ist der Finanzausschuss für die Haushaltswirtschaft und damit auch für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. Dabei kann der Prüfungsausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten (§ 95 n Abs. 3 GO).

 

Wegen vorstehender Rechtslage wird nunmehr der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 zur Prüfung und Beschlussfassung vorgelegt. Im Rahmen der Beschlussfassung ist auch die die Verwendung/Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen (§ 95 n Abs. 3 GO).

 

Die Gemeinde Trappenkamp schließt das Haushaltsjahr statt eines geplanten Jahresfehlbetrages in Höhe von 583.965,51 EUR mit einem jahresfehlbetrag in Höhe von 2.777,15 EUR ab. Nach § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik sollen Jahresfehlbeträge durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Die Ergebnisrücklage verfügt über einen Bestand von 1.390.069,41 EUR über ausreichend hohe Mittel um den Jahresfehlbetrag auszugleichen und wird eine entsprechende Behandlung des Jahresergebnisses auch vorgeschlagen. Nach Ausgleich des Fehlbetrages 2019 mindert sich die Ergebnisrücklage um 2.777,15 EUR und verfügt dann noch über einen Bestand von 1.387.292,26 EUR.

 

Die Mindesthöhe der Ergebnisrücklage nach § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik von 10 % der Allgemeinen Rücklage (= 454.733,46 EUR) wird damit nicht unterschritten. Der Höchstbetrag der Ergebnisrücklage beträgt 33 % der Allgemeinen Rücklage (= 1.500.620,41 EUR).

 

Auch die Finanzrechnung hat sich gegenüber der Haushaltsplanung erheblich verbessert. Anstatt eines geplanten Finanzmittelabflusses von fast 1,6 Mio. EUR ist ein Finanzmittelzufluss von 2.677.179,18 EUR entstanden. Dieses konnte allerdings nur durch eine Kreditaufnahme in Höhe von 4.095.600 EUR erreicht werden und konnten die Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse nur reduziert werden. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse betragen zum Abschlusstag 937.668,30 EUR (s. Bilanz Passiva Pos. 4.3).

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Minderung der Ergebnisrücklage um den entstandenen Jahresfehelbetrag in Höhe von 2.777,15 EUR auf 1.387.292,26 EUR.

 

 


Beschlussvorschlag:

a)      Die Gemeindevertretung beschließt den durch den Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss 2019 in der vorliegenden Form.

b)      Die Gemeindevertretung beschließt weiter, den erwirtschafteten Jahresfehlbetrag von 2.777,15 EUR in voller Höhe mit Mitteln der Ergebnisrücklage auszugleichen.

 

 


Anlage/n:

Jahresabschluss zum 31.12.2019

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 10 Bilanz verdichtet (149 KB)      
Anlage 2 2 10 Ergebnisrechnung 2019 (326 KB)      
Anlage 3 3 10 Finanzrechnung 2019 (394 KB)      
Anlage 4 4 10 Teilergebnisrechnungen 2019 (3312 KB)      
Anlage 5 5 10 Teilfinanzrechnungen 2019 (4468 KB)      
Anlage 6 6 10 Anhang 2019 (399 KB)      
Anlage 7 7 10 Anlagenspiegel Zusammenfassung 2019 (384 KB)      
Anlage 8 8 10 Anlagenspiegel komplett 1 2019 (5455 KB)      
Anlage 9 9 10 Anlagenspiegel komplett 2 2019 (5399 KB)      
Anlage 10 10 10 Anlagenspiegel komplett 3 2019 (5231 KB)      
Anlage 11 11 10 Anlagenspiegel kompett 4 2019 (1318 KB)      
Anlage 12 12 10 Anlagenspiegel komlett Einnahme 2019 (5322 KB)      
Anlage 13 13 10 Anlage 2 Forderungsspiegel (10 KB)      
Anlage 14 14 10 Anlage 3 Verbindlichkeitenspiegel (314 KB)      
Anlage 15 15 10 Anlage 4 Haushaltsermächtigungen (14 KB)      
Anlage 16 16 10 Anlage 5 Sondervermögen (353 KB)      
Anlage 17 17 10 Lagebericht 2019 (763 KB)