Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2021/133/09SV  

Betreff: Erlass einer neuen Schulverbandssatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Petra Willhöft
Federführend:10 Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Willhöft, Petra
Beratungsfolge:
Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved Entscheidung
20.05.2021 
Sitzung der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss des Schulverbandes Sventana Bornhöved Vorberatung
12.05.2021 
Sitzung des Finanzausschusses des Schulverbandes Sventana Bornhöved ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Schulverbandssatzung des Schulverbands Sventana Bornhöved besteht seit 1999 und wurde durch insgesamt 13 Nachtragssatzungen modifiziert; bestehende Regelungen sind jedoch zwischenzeitlich veraltet und an die aktuelle Rechtslage anzupassen.

 

In diesem Kontext bestand gleichermaßen die Notwendigkeit, eine neue Schulverbandssatzung auszuarbeiten; ein ausgearbeiteter Entwurf ist als Anlage 1 beigefügt. Die Veränderungen zu der bestehenden Schulverbandssatzung sind zudem in einer Synopse (Anlage 2) dargestellt.

 

Auf wesentliche Änderungen sei nachfolgend noch einmal besonders hingewiesen:

  • Eingangsformel

Nach neuester Rechtsprechung muss in einer Satzung die konkrete Gesetzesgrundlage für diese Satzung benannt sein. Es reicht dabei nicht, nur die Eingangsformel zu ändern, sondern es muss die ganze Satzung komplett neu erlassen werden.

 

Dem Zitiergebot wird durch den Erlass einer neuen Schulverbandssatzung sowie der Konkretisierung der Gesetzesgrundlage in der Eingangsformel Rechnung getragen.

  • § 1 Abs. 2

Beschäftigte“: Es wurde sich hier am Wortlaut der Mustersatzung orientiert.

  • § 1 Abs. 3

Nach der Hoheitszeichenverordnung gibt es nur noch das Landessiegel und das Große Landessiegel, d.h. das (bisher) kleine Landessiegel ist einfach das Landessiegel.

  • § 5 Abs. 3

Hier wurde sich am Wortlaut der Mustersatzung orientiert und daran angeknüpft, wie es in der Vergangenheit beim Schulverband auch praktiziert wurde.

  • § 6

Auch die Schulverbandsvorsteherin oder der Schulverbandsvorsteher kann die Einberufung einer Sitzung der Verbandsversammlung verlangen. Dieses ist – der Vollständigkeit halber und analog zum Wortlaut der Mustersatzung - entsprechend ergänzt worden (s.a. § 9 GkZ i.V.m. § 34 GO).

  • § 7 Abs. 3

§ 12 Abs. 7 GkZ ist die speziellere Norm und verweist explizit auf § 46 Abs. 9 GO.

  • § 8 Abs. 2 Buchst. a) – c)

Zur besseren Lesbarkeit wurden die Regelungen zur Niederschlagung, zum Erlass und zur Führung von Rechtsstreitigkeiten mit jeweils eigenen Buchstaben hinterlegt. Die Wertgrenzen, bis wieviel die Schulverbandsvorsteherin oder der Schulverbandsvorsteher selbst entscheiden kann, wurden dabei nicht verändert.

  • § 8 Abs. 2 Buchst. i)

Die Rechtsgrundlagen für die Vergabe haben sich im Laufe der Jahre geändert. Um nun bei nächsten Änderungen der Vergaberechtsgrundlagen die Schulverbandssatzung nicht immer wieder neu anpassen zu müssen, wurde hier - auf Empfehlung und in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht - eine allgemeinere Formulierung gewählt.

  • § 14 Satz 1

Bisher waren einige Mitglieder bzw. stv. Mitglieder hier nicht mit aufgeführt. Dieses wurde nachgeholt.

  • § 14 letzter Satz

- analog zu § 8 Abs. 2 Buchst. i) -

  • § 20

Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen derzeit über die amtlichen Bekanntmachungsblätter „Blickpunkt Bornhöved“ und „Bokhorst-Wankendorfer Rundschau“.

Es besteht die Möglichkeit, die öffentliche Bekanntmachungsform künftig durch die Bereitstellung im Internet zu ersetzen. Hierfür wäre zwar eine eigene Homepage einzurichten, welche sich dann auch in der Verantwortung des Schulverbandes befinden würde, für den „Betrieb“ dieser Homepage kann jedoch durchaus die Amtsverwaltung Bornhöved zuständig sein.

 

In die Schulverbandssatzung wurden die vom Innenministerium vorgeschlagenen Formulierungen weitestgehend übernommen (s. Anlage 4).

  • § 21

Die Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten wurden aktualisiert.

  • § 22

„Digitaler Sitzungsdienst“

Im September 2020 wurde durch den Gesetzgeber die rechtliche Möglichkeit geschaffen, Sitzungen in Fällen höherer Gewalt per Videokonferenz durchführen zu können. Zwingende Voraussetzung hierfür ist allerdings die Aufnahme einer entsprechenden Regelung in der Schulverbandssatzung (vgl. § 5 Abs. 6 GkZ i.V.m. § 35 GO).

 

Sollte die Schulverbandsversammlung von der Möglichkeit „Videokonferenz“ Gebrauch machen wollen und eine entsprechende Formulierung in der Schulverbandssatzung beschließen, würde sich die Verwaltung als nächstes mit den Möglichkeiten zum Verfahren wie auch zur notwendigen organisatorischen und technischen Umsetzung befassen. Erst mit Vorliegen dieser weiteren Voraussetzungen, wird es dann auch tatsächlich möglich sein, entsprechende Videokonferenzen abhalten zu können.

 

Die einzelnen Modalitäten dazu wären außerdem noch zu gegebener Zeit in der Geschäftsordnung festzuhalten.

 

Zur weiteren Darstellung dieser Thematik liegt dieser Beschlussvorlage ein Hinweisblatt bei (siehe Anlage 3).

  • § 23

Wie eingangs erwähnt, ist es zwingend erforderlich, die Rechtsgrundlage für den Erlass einer Satzung eindeutig zu formulieren.

 

Die Rechtsgrundlage für die Erstellung der Schulverbandssatzung ergibt sich aus der Eingangsformel (s.o.); übrige Rechtsnormen sind in § 23 formuliert.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Digitaler Sitzungsdienst

Die Kosten für eine Umsetzung der nach § 22 der Schulverbandssatzung aufgezeigten Maßnahme sind nicht bezifferbar.

 

Homepage

Geschätzt ca. 5,- bis 10,- € an monatlichen Gebühren für eine Homepage.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Schulverbandsversammlung beschließt die als Entwurf in der Anlage 1 beigefügte Neufassung der „Satzung des Schulverbandes Sventana Bornhöved“.

 

 

 

 

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Anlage/n:

Anlage 1 – Entwurf Schulverbandssatzung

Anlage 2 – Synopse

Anlage 3 – ArGe KLV Hinweise zum digitalen Sitzungsdienst

Anlage 4 Satzungsmuster „Veröffentlichungen“

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Entwurf Schulverbandssatzung (380 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Synopse (431 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 ArGe KLV Hinweise zum digitalen Sitzungsdienst (798 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 Satzungsmuster Veröffentlichungen (305 KB)