Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2021/131/10GV  

Betreff: Weiteres Verfahren zur Ermittlung von geeigneten Flächen für Photovoltaik und Solarthermie
hier: Beratung und Empfehlungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-3
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Bickel, Georg
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp Vorberatung
06.05.2021 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp (offen)   
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
12.05.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Trappenkamp hat es sich zum Ziel gesetzt, „Klima-Gemeinde“ zu werden und sich dem Klimaschutz verpflichtet. Einen entsprechenden Beschluss hat die Gemeindevertretung am 25.03.2021 gefasst.

 

Die Umsetzung des Beschlusses zur Erreichung der Klima-Ziele soll in mehreren Schritten erfolgen. Eine Maßnahme ist der Ausbau von Photovoltaik- u. Solaranlagen. Der Beschluss der Gemeindevertretung ist dazu wie folgt gefasst:

 

Zu 6.) Ein Mosaikstein sind der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen), die Strom aus Sonnenlicht gewinnen, sowie von Solarthermie-Anlagen, die aus Sonnenlicht Wärme gewinnen. Die Gemeinde Trappenkamp vergibt einen Prüfauftrag, auf welchen gemeindlichen Gebäuden und ggf. Freiflächen die Installation von PV- oder Solarthermie-Anlagen technisch möglich sowie wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll ist und in dem auch ein "Fahrplan" für die Umsetzung enthalten ist.

 

Da bei der Prüfung der Realisierung des Projektes technische, wirtschaftliche und ökologische Aspekte zu berücksichtigen sind, wird verwaltungsseitig empfohlen, einen Fachplaner mit der weiteren Prüfung zu beauftragen. 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Gemeinde hat für Umweltschutzmaßnahmen bei dem Produktsachkonto 561.5431 Finanzmittel in Höhe von 5.000,00 EUR bereitgestellt. Aufgrund fehlender Vergleichsmaßnahmen kann der Aufwand für die Leistungen des Fachplaners nur schwer geschätzt werden, zumal die Gemeinde eine Prüfung für alle Gebäude und Freiflächen wünscht. Daher empfiehlt es sich, einen Höchstbetrag in dem Beschluss festzulegen, bis zu dem die Gemeinde die Leistungen beauftragen will. Falls dieser Betrag oberhalb von 5.000,00 EUR liegt, sollte auch die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe beschlossen werden. Auch sollte beschlossen werden, dass vor Ausschreibung eine Förderung der Maßnahme zu prüfen ist.

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 25.03.2021 soll ein Fachplaner mit der Prüfung beauftragt werden, auf welchen gemeindlichen Gebäuden und ggf. Freiflächen die Installation von PV- oder Solarthermie-Anlagen technisch möglich sowie wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll ist. Das Gutachten soll auch einen „Fahrplan“ zur Umsetzung der Maßnahmen enthalten.
  2. Für die Erstellung des Gutachtens wird maximal ein Betrag in Höhe von   …………..   EUR bereitgestellt, bis zu dem der Auftrag für die Leistungen erteilt werden darf.
  3. Eine überplanmäßige Ausgabe wird genehmigt.
  4. Es ist zu prüfen, ob Fördermittel für die Prüfung in Anspruch genommen werden können.

 

 

 

 

 

 

 

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Anlage/n: