Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2021/078/02GV  

Betreff: Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bornhöved für das Gebiet "nördlich der Kreisstraße K 52, östlich der Segeberger Landstraße, südlich Kleine Heide und westlich des Trappenkamper Hofes (Flurstücke 70,73 und 76, Flur 10, Gemarkung Bornhöved)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/02/621.3
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
09.03.2021 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved (offen)   
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
15.04.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

 

I Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes:

 

Der Gemeinde liegt ein Antrag der Firma Holcim Kies und Splitt GmbH (HOLCIM) auf Änderung des Flächennutzungsplanes vor.

 

Die Firma Holcim plant südlich des bestehenden Kieswerkes Tarbek in den Gemeinden Bornhöved und Tarbek die Erweiterung der Abbauflächen für die Gewinnung von Kiessand. Der diesbezügliche Antrag nach § 68 WHG i.V.m. § 82 LWG und § 143 LVwG beim Kreis Segeberg ist derzeit nicht genehmigungsfähig, weil eine Teilfläche des Vorhabens in Plankonkurrenz zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Bornhöved steht.

 

Es handelt sich dabei um das in dem nachfolgenden Lageplan eingezeichnete Gebiet (Flurstücke 70,73 und 76 der Flur 10 der Gemarkung Bornhöved), für das in dem aktuellen Flächennutzungsplan der Gemeinde eine gewerbliche Baufläche dargestellt ist.

 

Die Gemeinde hat dem Abbauvorhaben in der gemeindlichen Stellungnahme vom 05.08.2020 zugestimmt. Da das geplante Abbauvorhaben der Antragstellerin aber teilweise in Plankonkurrenz zu den Darstellungen des Flächennutzungsplans der Gemeinde steht, bedarf es für die Planfeststellung einer Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Für eine abweichende Planung haben sich die Planungsträger gem. § 7 Satz 3 BauGB mit der Gemeinde ins Benehmen zu setzen, wobei eine veränderte Sachlage im Sinne dieser Vorschrift, die eine abweichende Planung erforderlich macht, vorliegend nicht gegeben sein dürfte (siehe hierzu auch Vermerk des Bau- und Umweltamtes vom 22.06.2020, den Antragsunterlagen als Anlage beigefügt).  

 

Die Gemeinde muss nun aufgrund des vorliegenden Antrages entscheiden, ob sie der abweichenden Planung zu Gunsten des Kiesabbaus zustimmen will und zu einer Änderung des Flächennutzungsplanes bereit ist.

 

Der Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes ist als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan mit Darstellung des Plangebietes, das geändert werden soll:

 

 

 

II Kommunalpolitische Entscheidungen zur Entwicklung von Gewerbeflächen:

 

Im Zusammenhang mit der Entwicklung von Gewerbeflächen hat die Gemeindevertretung am 27.02.2020 einen Beschluss über die Entwicklung von Gewerbeflächen im Gemeindegebiet gefasst:

 

 

Kreuz BAB A21/ B430 (Flächen am Mobilfunkmast)

 

Dort könnte ein Gewerbegebiet mit verschiedenen Nutzungen entwickelt werden. Denkbar ist, wegen der guten Verkehrsanbindung an die BAB A21/B 430 dort einen Autohof mit Tankstelle und Gastronomie sowie LKW-Waschanlage und überwachte LKW-Stellplätze zu etablieren.

 

Aufgrund der Gebietsgröße kann dort möglicherweise auch noch weiteres Gewerbe angesiedelt werden. Dies müsste aber in einer Machbarkeitsstudie geprüft werden.

 

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie ist auch zu prüfen, ob durch das Gewerbegebiet aufgrund möglicher Emissionen und Immissionen Beeinträchtigungen für die vorhandenen und geplanten Nutzungen in der Umgebung entstehen.

 

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit könnte eine Kreisverkehrsanlage hergestellt werden, die auch als Zuwegung zum Autohof dient.

 

Alternativ zum Kreuz BAB A21/B 430 ist für den Autohof auch ein Standort in der Segeberger Landstraße an der Abfahrt Trappenkamp der BAB A21 zu prüfen.

 

 

(Auszug aus dem Beschluss v. 27.02.2020)

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist für die Gemeinde kostenneutral, da die Antragstellerin eine Übernahme der Kosten zugesichert hat.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Alternative 1:

 

1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet "nördlich der Kreisstraße K 52, östlich der Segeberger Landstraße, südlich Kleine Heide und westlich des Trappenkamper Hofes (Flurstücke 70,73 und 76, Flur 10, Gemarkung Bornhöved)  die 8. Änderung aufgestellt.  

 

Mit dieser Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der Abbauflächen für die Gewinnung von Kiessand in dem Gebiet geschaffen und damit eine Planungskonkurrenz zum bestehenden Flächennutzungsplan beseitigt werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit  der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein noch zu bestimmendes Planungsbüro beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin durchgeführt werden. 

 

6. Mit der Antragstellerin ist eine Vereinbarung zur Übernahme sämtlicher Planungs- und Verfahrenskosten zu schließen.

 

 

Alternative 2:

 

Der Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes wird abgelehnt. Die Gemeinde verfolgt weiterhin das Ziel, in dem Plangebiet gewerbliche Bauflächen zu entwickeln.    

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

Kostenübernahmeerklärung (nicht-öffentlich)

Antrag (öffentlich)

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag F-Planänderung Bornhöved (1823 KB)      
Stammbaum:
VO/2021/078/02GV   Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bornhöved für das Gebiet "nördlich der Kreisstraße K 52, östlich der Segeberger Landstraße, südlich Kleine Heide und westlich des Trappenkamper Hofes (Flurstücke 70,73 und 76, Flur 10, Gemarkung Bornhöved)   21 Bauen und Planen   Vorlage
VO/2022/055/02GV   Bericht zum Kiesabbau in der Gemeinde Bornhöved durch Firma Holcim   Fachbereich 3 - Bauen und Planen   Vorlage
VO/2021/078/02GV-1   Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bornhöved für das Gebiet "nördlich der Kreisstraße K 52, östlich der Segeberger Landstraße, südlich Kleine Heide und westlich des Trappenkamper Hofes (Flurstücke 70,73 und 76, Flur 10, Gemarkung Bornhöved)   Fachbereich 3 - Bauen und Planen   Vorlage