Vorlage - VO/2020/335/06GV
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Sachverhalt:
Als Anlage ist eine Aufstellung der einzelnen Haushaltspositionen für das Haushaltsjahr 2021 beigefügt.
Die in der Anlage aufgeführten Einzelbeträge basieren auf Haushaltsanmeldungen der Abteilungen der Amtsverwaltung.
Vorab sei zur Klarstellung erläutert, dass nach der Softwareumstellung die Planung der investiven Maßnahmen nicht mehr direkt auf den Bilanzkonten (z.B. 070000, 0791000, 080000, 0891000) sondern auf den dazugehörigen Finanzrechnungskonten (z.B. 7831000, 7832000 oder Baumaßnahmen z.B. 7851000) durchgeführt werden.
Die Höhe der Schulverbandsumlage sowie der Amtsumlage basieren vorläufig auf den aktuellen Plandaten bzw. Daten des Vorjahres, da Haushaltsberatungen und Beschlüsse hierzu noch nicht stattgefunden haben. In beiden Fällen sind also noch Änderungen möglich.
Für die Investitionen des Planjahres müssen die Abschreibungen ggf. noch angepasst werden.
Aufgrund der guten Finanz-/Steuerlage der Vergangenheit sind auch im Rahmen des vorläufig neu strukturierten kommunalen Finanzausgleichs Änderungen eingetreten (höhere Schlüsselanteile). Im Allgemeinen werden u.a. bei den zu berücksichtigenden Einwohnerzahlen der sogenannte „Kinderbonus“ berücksichtigt, sowie nun auch Werte für zu unterhaltende Straßenkilometer eingerechnet.
Die Gemeinde muss aufgrund Ihrer Finanz-/Steuerlage nun jedoch auch eine FAG-Umlage zahlen.
Im Jahr 2021 wird das bestehende Darlehen endgetilgt.
Verpflichtungsermächtigung
Es ist aus dem Jahr 2020 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 350.00 EUR zu Lasten dieses Haushalts 2021 (bei 573011.7851000) für den Bau eines Dorfgemeinschaftshauses enthalten. Hier ist fraglich wie weit der Stand einer Baumaßnahme in 2021 voranschreiten kann. Es wird daher vorgeschlagen, hier einen Haushaltsvermerk als Haushaltssperre aufzunehmen.
Haushaltsvermerke
Beim PSK 573011.7851000 ist ein Sperrvermerk für die sich aus obiger Verpflichtungsermächtigung eingeplanten Mittel für das Dorfgemeinschaftshaus (= 350.000 EUR) aufgenommen. Ein Beschluss zur Mittelfreigabe wäre für den Fall vorgesehen, dass die Planung der Baumaßnahme, nach Erstellung und Auswertung des Ortskernentwicklungskonzeptes, tatsächlich noch in 2021 aufgenommen werden.
Kreditaufnahme
Die Kreditobergrenze (= Saldo aus Investitionstätigkeit) beträgt nach dem Haushaltsentwurf 366.500 EUR. Unter Beachtung der obig erwähnten Zeitplanung bezüglich des Dorfgemeinschaftshauses ist jedoch fraglich, ob diese Kreditaufnahme auch tatsächlich eingeplant werden soll. Ansonsten wäre der Haushalt genehmigungsfrei.
Nach Tagesabschluss vom 17.11.2020 verfügt die Gemeinde Stocksee über einen Finanzmittelbestand in Höhe von rd. 435.000 EUR..Bis zum Jahresende werden noch die Gemeindesteuern IV. Quartal Steuertermin) und Auszahlungen (Gewerbesteuer-, Kreis- und Amtsumlage) erwartet. Mit einer Liquidität in lediglich leicht verminderter Höhe (also rund 400.000 EUR) zum Jahresende ist zu rechnen.
Aus diesem Grund wird vorläufig weder für das Planjahr noch für die Jahre der mittelfristigen Finanzplanung eine Darlehensaufnahme eingeplant. Dies bleibt jedoch in Anbetracht eines möglichen Baus eines Dorfgemeinschaftshauses zu überprüfen. Erste Planungskosten wären auf jeden Fall abgedeckt.
Ergebnisplan
a) Erträge
Pos. | Bezeichnung | Änderung |
1 | Steuern und ähnliche Abgaben | +14.200 |
Gewerbesteuer (Plan +10.000) Gemeindeanteile Einkommensteuer +1.400 Gemeindeanteile Umsatzsteuer +3.000 Grundsteuer B -400 Familienleistungsausgleich +200
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2 | Zuwendungen und allgemeine Umlagen | -39.200 |
Schlüsselzuweisungen -16.600 Zuweisungen -22.600 (Anpassung Kosten/Zuweisung Ortskernentwicklungskonzept)
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4 | Öffentliche-rechtliche Leistungsentgelte | +13.400 |
Es wird mit Verbesserungen bei den Benutzungsgebühren (Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung) gerechnet. | ||
5 | Privatrechtliche Entgelte | +1.000 |
| Geplante Steigerung Erträge Erstattungen Lehrgangsentschädigungen Feuerwehr +1.000 |
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7 | Sonstige Erträge | -600 |
Konzessionsabgaben (-600) | ||
10 | Zwischensumme | -11.200 |
19 | Finanzerträge | 0 |
| Summe unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses | -11.200 |
b) Aufwendungen
Pos. | Bezeichnung | Änderung |
11 | Personalaufwendungen | +100 |
Es werden leichte Einsparungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen erwartet. | ||
13 | Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | +1.000 |
Unterhaltung (+12.400, u.a. Geplante Kosten Instandhaltung Alte Meierei) Verringerte Kosten Straßenunterhaltung (-10.000) Betriebsaufwendungen -3.900 Haltung von Fahrzeugen -500 Dienst-Schutzkleidung u.ä. +1.500 | ||
14 | Bilanzielle Abschreibungen | -400 |
Es sind z. T. Schätzwerte (insb. für das Planjahr) enthalten. | ||
15 | Transferaufwendungen | +103.700 |
| Zuweisungen Kindertagesstäten (Kita Reform 2021) +90.000 (inkl. Altanteil 2020) Schulverbandsumlage (Plan -3.300) FAG-Umlage Land und Kreis +15.400 Gewerbesteuerumlage +1.000 |
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16 | Sonstige Aufwendungen | -22.200 |
| Sachverständigen-/Gerichts- u. ähnliche Kosten -30.500 (verringerte Kosten Ortskernentwicklungskonzept), sowie die Erhöhung der Schulkostenbeiträge (+8.000). Zu den Schulkostenbeiträgen ist anzumerken, dass diese durch den individuellen Schullastenausgleich nicht verlässlich prognostiziert werden können. |
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17 | Zwischensumme | +82.200 |
20 | Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen | -300 |
| Das Darlehen wird in 2021 endgetilgt. |
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| Summe unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses | +81.900 |
Finanzplan
a) Einzahlungen
Pos. | Bezeichnung | Änderung |
19 | Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäude | -35.000 |
Keine Veräußerungen geplant | ||
22 | Einzahlungen aus der Abwicklung von Baumaßnahmen | +10.000 |
Erstattung Kosten Hausanschlussschieber | ||
| Summe | -25.000 |
b) Auszahlungen
Pos. | Bezeichnung | Änderung |
27 | Auszahlungen von Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | -5.200 |
Wegfall Investitionsumlage Amt. Tats. In 2020 nicht erhoben (-5.200)
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28 | Auszahlungen aus dem Erwerb von Grundstücken Grundstückskauf wird eingeplant | +12.000 |
29 | Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen | +5.000 |
Folgende Investitionen sind eingeplant: Vermögen bis 150 EUR Unbestimmte Maschinen (Brandschutz) = 500 Unbestimmte BGA („Alte Schule“) = 200
Vermögen ab 1.000 EUR Erneuerung von Pumpen (Abwasserbereich) +5.000 | ||
31 | Auszahlungen für Baumaßnahmen | +322.500 |
Hausanschlussschieber +10.000 Planungs-/Baukosten (Dorfgemeinschaftshaus) = +350.000 * Sperrvermerk Auszahlungen aus Tiefbaumaßnahmen -2.500 | ||
34 | Summe | +334.300 |
40 | Tilgung von Krediten (Kredit wird in 2021 endgetilgt, keine Neuaufnahme geplant | -9.600 |
| Summe unter Berücksichtigung der Finanzierungstätigkeit | +324.700 |
Der Ergebnisplan weist einen Jahresfehlbetrag von 135.500 EUR aus.
Der Finanzplan weist einen Finanzmittelabfluss von 448.200 EUR aus.
Eckdaten des Haushaltsentwurfs
Ergebnisplan:
Gesamtbetrag der Erträge = 756.500 EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen = 892.000 EUR
Jahresfehlbetrag = 135.500 EUR
Finanzplan:
Einzahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit = 744.100 EUR
Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit = 826.400 EUR
Einzahlungen Investition/Finanzierung = 10.000 EUR
Auszahlungen Investition/Finanzierung = 372.700 EUR
Saldo/Kreditobergrenze: 362.700 EUR
Gesamtbetrag der Kredite = 0 EUR
Aufgrund der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 350.000 EUR theoretisch Auszahlungen für Investitionen in Höhe von insgesamt 372.700 EUR geplant. Tatsächlich werden diese aber voraussichtlich nicht benötigt, so dass verwaltungsseitig vorläufig keine Kreditaufnahme geplant wird.
Abgesehen hiervon, verfügt die Gemeinde über entsprechend hohe finanzielle Mittel.
Stellenplan (Stellenanzahl unverändert) = 0,21 Stellen
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Haushalt 2021 in der als Vorlage verteilten Form mit den in dieser Sitzung besprochenen Änderungen zu beschließen.
Anlage/n:
-Ergebnisplan (mit Einzelkonten)
-Finanzplan (mit Einzelkonten)
-Teilergebnisplan
-Teilfinanzplan
-Mittelanmeldungen (konsumtiv und investiv)