Vorlage - VO/2020/293/10GV
|
|
Sachverhalt:
Es wird inhaltlich weitestgehend Bezug auf die Vorlage VO/2020/288/10GV genommen. Hier handelt es sich um die Umsetzung der Erweiterung / energetischen Sanierung des Sportheims.
Die energetische Sanierung liegt auch, wie gefordert, im Gebiet der Städtebauförderung (siehe auch Punkt B 2.2.5 Kosten- und Finanzierungskonzept Städtebauförderung).
Es wurde vorsorglich ein Antrag bis zur Einreichungsfrist 15.10.2020, vorbehaltlich des Beschlusses der Gemeindevertretung, gestellt. Der Beschluss kann laut Projektaufruf bis zum 31.10.2020 nachgeholt werden,
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten laut Städtebauprogramm: 600.000,00 EUR
Förderung bei Projektauswahl 90 % = 540.000,00 EUR
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt grundsätzlich die Anmeldung des Projekts Umbau/energetische Sanierung des Sportheim zur Aufnahme in das Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ – Programmjahr 2020
Anlage/n:
-Information Projektaufruf
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Projektaufruf IPakt Sport 2020 (200 KB) |
|