Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2020/267/02GV  

Betreff: Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Verlängerung des Radweges Bornhöved-Gönnebek
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Georg Bickel
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Bickel, Georg
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
20.10.2020 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved (offen)   
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
10.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

 

I.

In der Gemeindevertretung wurde darüber beraten, den bestehenden Geh-/Radweg an der K40 (Gönnebeker Weg) in Richtung Gönnebek bis „Diedlerseck“ zu verlängern. Eine Umsetzung soll geprüft werden.

 

II.

Es wurden zwei Varianten für eine Verlängerung/Ergänzung des Geh-/Radweges geprüft: 

 

1.Variante:

Verlängerung des bestehenden Geh-/Radweges nördlich der K 40 bis Diedlerseck auf einer Länge von ca. 330 m. Um einen sinnvollen Übergang zum Laakener Weg zu schaffen, sollte bei dieser Variante auf dem Privatgrundstück „Diedlerseck“ innerhalb der Grundstückszufahrt die Straßenüberführung geschaffen werden. Bei einer Ausbaubreite von 2,5 m ergeben sich bei dieser Variante Herstellungskosten in Asphaltbauweise von ca. 105.000,00 EUR zzgl. Grunderwerb und Ingenieurhonorar für die Planung.

 

Bei dieser Variante besteht die Problematik, dass der Übergang zum Laakener Weg im Kurvenbereich liegt und sich dadurch eine besondere Gefahrensituation für die Benutzer des Geh-/Radweges ergeben kann.

 

2.Variante:

Diese Variante sieht einen Übergang am Ende des bestehenden Geh-/Radweges an der       K 40 zum Katenlandweg vor. Vom Katenlandweg wird in westlicher Richtung bis zum Laakener Weg auf einer Länge von ca. 250 m der Geh-/Radweg hergestellt. Bei einer Ausbaubreite von 2,5 m ergeben sich Herstellungskosten in Asphaltbauweise von ca. 75.000,00 EUR zzgl. Grunderwerb und Ingenieurhonorar für die Planung.

 

 

In dem nachfolgenden Lageplan sind die beiden Varianten dargestellt:

 

 

 

III.

Die für die Herstellung des Geh-/Radweges erforderlichen Flächen stehen bei beiden Varianten nicht im Eigentum der Gemeinde und müssen von ihr erworben werden. 

 

Bei der Beratung in der Gemeindevertretung ist die Frage aufgetreten, ob es förderschädlich sei, wenn die Gemeinde die für die Herstellung des Geh-/Radweges erforderlichen Flächen pachtet. 

 

Nach der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus der Radverkehrsinfrastruktur im Kreis Segeberg ist Voraussetzung für eine Förderung, dass das Bauwerk in der Straßenbaulast der Gemeinde (als Antragstellerin) steht. Die Straßenbaulast im Sinne von § 10 StrWG ist die öffentliche Aufgabe, deren Inhalt es ist, die öffentlichen Straßen und Wege tatsächlich bereitzustellen. Dies geschieht durch eine entsprechende Widmung (§ 6 StrWG). Durch eine Widmung erhält die Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße i.S. des Wegerechts und wird damit (dauerhaft) zur öffentlichen Sache. Die Widmung bewirkt also, dass die öffentlich-rechtliche Zweckbestimmung den Vorrang vor privatrechtlichen Nutzungen hat. Eine Widmung von privaten Flächen bedarf der Zustimmung des Grundstückseigentümers, da diese durch die Widmung dauerhaft der privaten Nutzung entzogen werden, auch wenn das privatrechtliche Eigentum an dem Straßengrundstück nicht untergeht. Die Verfügungsmacht des Eigentümers wird durch die Widmung jedoch dauerhaft zurückgedrängt.

 

Vor diesem Hintergrund ist der Gemeinde zu empfehlen, die für den Radweg benötigten Flächen zu kaufen, auch wenn eine privatrechtliche Vereinbarung unter Einhaltung der Ausführungen zur Baulast und Widmung grundsätzlich eine Förderung wohl nicht ausschließen würde.  

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachverhalt. Die Förderquote nach der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus der Radverkehrsinfrastruktur im Kreis Segeberg kann bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten betragen.  

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Herstellung eines Geh-/Radweges entsprechend der vorgeschlagenen Variante     1 oder 2 
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, wegen des erforderlichen Grunderwerbs Gespräche mit den Grundstückseigentümern zu führen.
  3.  Die erforderlichen Finanzmittel sind entsprechend der gewählten Variante im Haushalt 2021 zu veranschlagen und Fördermittel zu beantragen.
  4. Mit der weiteren Planung und Durchführung der Maßnahme soll ein Ingenieurbüro beauftragt werden.
  5. Die Umsetzung der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt einer Förderzusage. 

 

 

 

 

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Anlage/n:

./.

 

 

 

 

Stammbaum:
VO/2020/267/02GV   Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Verlängerung des Radweges Bornhöved-Gönnebek   21 Bauen und Planen   Vorlage
VO/2020/267/02GV-1   Erneute Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Verlängerung des Radweges Bornhöved-Gönnebek   Fachbereich 3 - Bauen und Planen   Vorlage
O/2020/267/02GV-1-1   Erneute Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Verlängerung des Radweges Bornhöved-Gönnebek   Fachbereich 3 - Bauen und Planen   Vorlage